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23.05.2008 13:26

Mehrkostenregelung Endodontologie

Markus Brakel Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V.

    Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung

    Die Weiterentwicklung der Endodontologie eröffnet neue Optionen der Zahnerhaltung. Es gibt inzwischen zahlreiche klinische Situationen, in denen ein Erhaltungsversuch auch bei Zähnen mit komplexer endodontischer Problematik gerechtfertigt erscheint. Dazu zählen unter anderem:
    - Behandlungsbedürftige Zähne mit einem aufgrund anatomischer Besonderheiten einer dauerhaften Infektionskontrolle erschwert zugänglichen Kanalsystem
    - Zähne, die der Revision einer vorangegangenen endodontischen Therapie bedürfen
    - Behandlungsbedürftige Zähne, die frakturierte Wurzelkanalinstrumente aufweisen
    - Behandlungsbedürftige Zähne, die bereits mit Stiftsystemen versorgt sind
    - Behandlungsbedürftige Zähne mit Perforationen
    - Behandlungsbedürftige Zähne mit noch nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum oder aus anderen Gründen weitem Apex
    - Behandlungsbedürftige Zähne mit Resorptionserscheinungen

    Aufgrund der erschwerten Ausgangsvoraussetzungen, die einen erhöhten Zeit- und Materialaufwand erfordern, geht hier - vordergründig betrachtet - ein Erhaltungsversuch in der Regel über die von der GKV vorgeschriebenen klassischen Rahmenbedingungen (zweckmäßig, ausreichend, wirtschaftlich) hinaus. Dies hat zur Folge, dass bei GKV-Versicherten zahlreiche - prinzipiell erhaltungswürdige - Zähne zur Extraktion kommen. Für die betroffenen Patienten führt dies wiederum zum Teil zu nicht unerheblichen, hoch-invasiven Nachbehandlungen (konventioneller oder Implantat-getragener Zahn-ersatz). Damit wird den Belangen einer zukunftsweisenden Zahnerhaltung nicht genügend Rechnung getragen.
    Eine Mehrkostenregelung für GKV-Versicherte bei bestimmten endodontischen Eingriffen hat unter anderem folgende Vorteile:
    - Die GKV-Versicherten erhalten auch bei einem komplexen endontischen Eingriff ihren endodontischen Basisanteil und müssen nur die Differenz zum Mehraufwand selbst begleichen.
    - Die Zahnärzte können ihren GKV-versicherten Patienten ein erweitertes Spektrum der Zahnerhaltung anbieten und Zahnextraktionen vermeiden.
    - Die finanziellen Belastungen für Kostenträger bleiben begrenzt.
    - Die Optionen für die Zahnerhaltungskunde, die zu einer wesentlichen Erhöhung der Lebensqualität beitragen kann, werden insgesamt gestärkt.

    Die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltungskunde ruft die gesundheits- und standespolitischen Entscheidungsträger auf, hier eine sachgerechte Lösung herbeizuführen. Sie ist gerne bereit, bei entsprechenden Beratungen ihre fachliche Expertise einzubringen.

    Heidelberg und Hannover, den 23.05.2008

    Prof. Dr. Dr. Hans Jörg Staehle
    Präsident der DGZ

    Prof. Dr. W. Geurtsen
    Präsident-elect der DGZ


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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