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Wissenschaft
Im Februar 2008 hat der Akkreditierungsrat die Vorgaben für die Einführung der Systemakkreditierung in Deutschland beschlossen. Demnach können Hochschulen Anträge auf Systemakkreditierung der gesamten Hochschule oder einer Teileinheit stellen. Bei positivem Ausgang sind alle bestehenden Studiengänge, die durch das zertifizierte Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre entwickelten wurden, sowie alle im Akkreditierungszeitraum neu eingerichteten Studiengänge akkreditiert.
Der Akkreditierungsrat sieht in der Einführung des neuen Verfahrens der externen Qualitätssicherung einen Zugewinn an Autonomie für die Hochschulen.
Die Durchführung der für die Systemakkreditierung notwendigen Prüfung liegt - wie schon im Fall der Programmakkreditierung - in den Händen von dafür vom Akkreditierungsrat zugelassenen Agenturen. Die Bewerbungsfrist für die Zulassung der ersten Agenturen ist abgelaufen, voraussichtlich auf seiner Sitzung Ende Juni wird der Akkreditierungsrat die ersten Agenturen für die Systemakkreditierung zulassen.
Nach umfangreichen Vorarbeiten, die eine Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung "aus dem Stand" erlauben, hat die FIBAA die Zulassung für diesen neuen Bereich der Qualitätssicherung beantragt und wird bereits im Sommer 2008 mit den ersten Verfahren der Systemakkreditierung beginnen.
Eine ausführlichere Darstellung zu Voraussetzungen und Ablauf der FIBAA-Systemakkreditierung können Sie einer Informationsbroschüre entnehmen, die über die Geschäftsstelle der FIBAA erhältlich ist.
Als Ansprechpartner zur Systemakkreditierung steht Ihnen Thorsten Schomann, Tel. 0228-2803568, zur Verfügung.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch

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