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04.06.2008 12:10

Bundesgericht soll über Forschung mit Primaten entscheiden

Roman Klingler Corporate Communications
Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH Zürich)

    Die ETH Zürich und die Universität Zürich erheben Beschwerde beim Bundesgericht gegen den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts, zwei von der Vorinstanz blockierte Versuche mit Primaten weiterhin zu verbieten. Die beiden Hochschulen erwarten vom höchsten Schweizer Gericht eine Klärung, unter welchen Bedingungen biomedizinische Grundlagenforschung mit Primaten überhaupt noch betrieben werden kann.

    In der Begründung des Entscheides anerkennt das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Gesetzeslage, wonach zur Gewinnung von wissenschaftlichem Wissen Tierversuche explizit zulässig sind. Entscheidend für die Bewilligung eines Tierversuchs ist stets eine Güterabwägung zwischen dem erwarteten Nutzen eines Experiments und der Belastung für das Tier. Im Unterschied zur bisherigen Bewilligungspraxis schützte das Gericht jedoch den Standpunkt, dass Primatenversuche nur dann erlaubt werden können, wenn sie von Anfang an einen erkennbaren praktischen Nutzen aufweisen. Dieser Grundsatz gelte sowohl für die so genannt angewandte als auch für die Grundlagenforschung.

    Ausserdem müsse dieser praktische Nutzen aus den Erkenntnissen abgeleitet werden können, die innerhalb der Bewilligungsdauer von maximal drei Jahren zu erzielen sind, hält das Verwaltungsgericht fest. Dies, weil das Erreichen der langfristigen Versuchsziele und allfällige spätere Anwendungsmöglichkeiten unsicher seien.

    Gravierende Konsequenzen befürchtet

    Für die Universität und die ETH Zürich hat dieser Einstellungswandel gravierende Konsequenzen. Aus der biomedizinischen Forschung sind heute Versuche mit Primaten nicht wegzudenken. Setzt sich die vom Verwaltungsgericht gestützte Haltung auf Bundesebene durch, käme dies einem faktischen Verbot des Einsatzes von Primaten in der Grundlagenforschung gleich. Die Schweiz, die bezüglich Primatenhaltung heute die Massstäbe setzt, begäbe sich damit auf einen problematischen Alleingang und würde sich international einen massiven Wettbewerbsnachteil einhandeln.

    "Der Entscheid entzieht dem Forschungsplatz Zürich die Basis für eine erfolgreiche Grundlagenforschung in wichtigen Gebieten der Life Sciences", erklärt Professor Peter Chen, Vizepräsident Forschung der ETH Zürich. "Es liegt in der Natur von Grundlagenexperimenten, dass ungewiss ist, wann sich eine konkrete Anwendung ableiten lässt", so Chen.

    Durchbrüche brauchen Spielraum

    Doch gerade die Forschung im Bereich Spitzenmedizin habe bewiesen, dass Durchbrüche nur dann erzielt werden, wenn sie langfristig ausgelegt sei und sich nicht auf einen kurzfristig erzielten Nutzen konzentriere, sagt Professor Heini Murer, Prorektor Medizin und Naturwissenschaften der Universität Zürich. "Diese Forschungstätigkeiten brauchen einen langen Atem", so Murer. "In den für beide Hochschulen strategisch zentralen Life Sciences würde der Hochschulplatz Zürich seine weltweite Spitzenposition verlieren, wenn die Grundlagenforschung in dieser Weise eingeschränkt wird."

    Zudem sei nicht auszuschliessen, dass hervorragende Forschende aufgrund dieser Restriktionen Zürich den Rücken kehren, halten die beiden Forschungsverantwortlichen der Hochschulen fest. Die ETH und die Universität Zürich hoffen, dass ihre Forschenden weiterhin im Rahmen der geltenden Rechtsnorm arbeiten können.


    Weitere Informationen:

    http://www.ethlife.ethz.ch/archive_articles/080604_Affenbeschwerde/index Mehr dazu in ETH Life


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Chemie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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