idw - Informationsdienst
Wissenschaft
Zusammenarbeit von BVL und Verbänden bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten bei grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der EU auf solide rechtliche Basis gestellt
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) arbeitet bei der Durchsetzung grenzüberschreitender Verbraucherinteressen erfolgreich mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Wettbewerbszentrale zusammen. Diese Zusammenarbeit konnte nun auf eine solide rechtliche Basis gestellt werden. BVL, Verbraucherzentrale Bundesverband und Wettbewerbszentrale haben eine Vereinbarung geschlossen, mit der die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung grenzüberschreitender Verbraucherinteressen geregelt wird.
Auf Grundlage der Vereinbarung kann das BVL die beiden Verbände damit beauftragen, die Rechte der Verbraucher bei grenzüberschreitenden Verstößen durchzusetzen. Dies gilt für Fälle, in denen die Interessen mehrerer Verbraucher aus anderen EU-Mitgliedstaaten geschädigt werden.
Die Vereinbarung ist im EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz vorgezeichnet. Danach kann das BVL als die in Deutschland zuständige Behörde bestimmte Verbände und Institutionen beauftragen, Verstöße innerhalb des EU-Binnenmarktes abzustellen.
Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz trat Ende 2006 in Kraft. Ein Netzwerk nationaler Behörden in allen Mitgliedstaaten arbeitet seitdem zusammen, um Verbraucherinteressen EU-weit durchzusetzen.
http://www.bundesrecht.juris.de/vschdg/index.html EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:364:0001:0011:DE... EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (EG) Nr. 2006/2004
http://www.bvl.bund.de/DE/08__PresseInfothek/00__doks__downloads/RahmenVer040Par... Rahmenvereinbarung zwischen dem BVL, dem Verbraucherzentrale Bundesverband und Wettbewerbszentrale
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).