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14.11.2000 17:41

Weitere Maßnahmen zur Risikovorsorge bei Blutspenden

Susanne Glasmacher Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Robert Koch-Institut

    Gemeinsame Pressemitteilung
    des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts

    Wer sich zwischen 1980 und 1996 insgesamt länger als sechs Monate im Vereinigten Königreich (Großbritannien und Nordirland) aufgehalten hat, sollte aus Gründen der Risikovorsorge bis auf Weiteres auch in Deutschland von Blut- und Plasmaspende ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Stellungnahme hat der Arbeitskreis Blut auf seiner Sitzung am 13. November 2000 beschlossen. "Bei dieser Empfehlung handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, da sich das Risiko der Übertragung der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) durch Blut nicht völlig ausschließen lässt", erklärte der Vorsitzende des Gremiums und stellvertretende Direktor des Robert Koch-Instituts, Professor Reinhard Burger. Bislang wurde allerdings beim Menschen kein Fall beobachtet, in dem die krankheitsauslösenden Prionen durch Blut übertragen worden wären.

    Der Arbeitskreis Blut appelliert außerdem an die Blutspendedienste, in denen die spätestens zum 1.10.2001 vorgeschriebene Leukozytendepletion bislang noch nicht durchgeführt wird, diese so früh wie möglich vorzunehmen und nicht wegen der höheren Kosten zu verschieben. Durch die Leukozytendepletion werden die weißen Blutkörperchen aus dem Spenderblut entfernt; das ursprünglich im Zusammenhang mit Leukozyten-assoziierten Nebenwirkungen diskutierte Verfahren soll auch das Risiko einer Prionenübertragung verringern.
    Grundlage der Empfehlungen sind neue - wenn auch eher vorläufige - wissenschaftliche Ergebnisse zu möglichen Übertragungswegen des BSE-Erregers und die signifikant steigende Anzahl an Fällen der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) im Vereinigten Königreich; vCJK wurde wahrscheinlich durch den Verzehr von Nahrungsmitteln ausgelöst, die Material von BSE-infizierten Rindern enthielten, vor allem zwischen 1980 und 1996.

    Frühere Untersuchungen in verschiedenen Tiermodellen wiesen bereits darauf hin, dass geringe Mengen des Erregers im Blut vorkommen können. Wie die jüngst in der britischen Fachzeitschrift Lancet publizierten vorläufigen Ergebnisse zu zeigen scheinen, kann diese Menge zur Infektion des Empfängers durch eine Bluttransfusion ausreichen, zumindest in dem gewählten Tiermodell: Bei diesen Versuchen war Hirngewebe eines an BSE erkrankten Rindes an Schafe verfüttert worden, denen danach Vollblut entnommen und in gesunde Empfängerschafe transfundiert wurde. Bislang erkrankte eines von 19 Tieren an BSE-ähnlichen Symptomen.

    Der Arbeitskreis Blut hat die vorläufigen Daten aus England angesichts der potentiellen Bedeutung ernst genommen, da erstmals die Übertragung des BSE-Erregers während der symptomlosen Inkubationszeit ohne Artenbarriere (zwischen Schafen, durch Bluttranfusion) und durch natürlich vorkommenden Übertragungsweg (Verfütterung von Hirn) möglich zu sein scheint. Im Falle einer Übertragbarkeit von BSE-Erregern durch Blut bestünde die Gefahr, dass sich der Erreger auch über Blut oder Plasmaprodukte in der Bevölkerung ausbreiten könnte (bei der klassischen Form der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit gibt es dagegen keinerlei Hinweise für eine Übertragbarkeit durch Blut oder Blutprodukte.

    "In Deutschland ist bislang kein vCJK-Fall gemeldet worden", unterstreicht Professor Reinhard Kurth, Direktor des Robert Koch-Instituts, in dem solche Meldungen auflaufen würden. Blut und Blutprodukte aus Großbritannien seien generell nicht auf dem deutschen Markt, betont Professor Johannes Löwer, Leiter des Paul-Ehrlich-Instituts, der in Deutschland für die Zulassung von Blutkomponenten und Blutprodukten zuständigen Behörde.

    Der Ausschluss von Personen, die sich insgesamt mehr als sechs Monate im Vereinigten Königreich aufgehalten haben, von der Blutspende führt voraussichtlich nur zu einer geringfügigen Verringerung der Blutspenden (ca. 0,2 Prozent). Trotz der Unverzichtbarkeit von Bluttransfusionen und Blutprodukten hält der Arbeitskreis Blut dies für verantwortbar.

    Der Arbeitskreis Blut ist ein Expertengremium nach § 24 Transfusionsgesetz, das die Bundesregierung in Fragen der Sicherheit bei der Gewinnung und Anwendung von Blut und Blutprodukten berät, und dessen Geschäftsstelle am Robert Koch-Institut angesiedelt ist. Dem Arbeitskreis Blut gehören Vertreter der Bundesärztekammer an, des Deutschen Roten Kreuzes, der Arbeitsgemeinschaft der Ärzte staatlicher und kommunaler Bluttransfusionsdienste, des Bundesministeriums der Verteidigung, der einschlägigen Fachgesellschaften, der pharmazeutischen Industrie, der Aufsichtsbehörden der Länder sowie der Verbände, in denen sich Hämophilie-Patienten zusammengeschlossen haben, die regelmäßig Blutprodukte anwenden müssen. Zusätzlich sind das zuständige Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie das Paul-Ehrlich-Institut als ständige Gäste im Arbeitskreis Blut vertreten


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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