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09.07.2008 12:48

Arbeiten zur Schließung von Morsleben dürfen europaweit ausgeschrieben werden

Werner Nording PB2/ Pressearbeit
Bundesamt für Strahlenschutz

    BfS: Wettbewerb kann Kosten senken

    Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) darf die Arbeiten zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) europaweit ausschreiben. Das Amt ist nicht verpflichtet, diese Auf-träge freihändig an seinen Kooperationspartner, die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), zu vergeben. Dies hat eine vertraglich zwischen BfS und DBE vorgesehene Schiedsinstanz abschließend entschieden. Das Bundesamt für Strahlenschutz begrüßte die Entscheidung. "Das BfS erwartet durch eine Ausschreibung, an der sich die DBE selbstverständlich beteiligen kann, günstigere Preise, die sich am Markt orientieren", sagte ein Sprecher. Angesichts der Tatsache, dass die Schließungskosten für das ehemalige DDR-Endlager, in das nach 1990 aber auch in großem Umfang westdeutsche Abfälle eingelagert wurden, allein aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren sind, sei dies auch für den Steuerzahler eine erfreuliche Nachricht.

    Nach Auffassung des Schiedsgerichts sei zwar die Planung der Stilllegung des ERAM bereits mit dem Kooperationsvertrag aus dem Jahre 1984 an die DBE vergeben worden. Die DBE habe jedoch keinen Rechtsanspruch auf die freihändige Vergabe von Arbeiten zur Stilllegung des ERAM nach dem Planfeststellungsbe-schluss. Das werde weder durch den Kooperationsvertrag noch durch den Betriebsführungsvertrag ERAM aus dem Jahre 1991 gefordert. Dazu hatten BfS und DBE unterschiedliche Auffassun-gen und deshalb einvernehmlich das dafür vorgesehene Schieds-verfahren eingeleitet.

    Das Schiedsgericht habe zwar den Kooperationsvertrag in Teilbe-reichen umfassender ausgelegt, als es dem Verständnis des BfS entspricht. Aber damit sei endlich Klarheit für die weitere Zusam-menarbeit mit der DBE im Bereich der Planung beim ERAM ge-schaffen.

    Besonderen Wert legt das BfS auf die eindeutige Entscheidung des Schiedsgerichts, dass die Stilllegungsarbeiten für ERAM, die nach gegenwärtiger Planung innerhalb von 12 Jahren nach Planfeststel-lungsbeschluss für Betriebskosten und Investitionen in Höhe von etwa 1.100 Mio. Euro erfordern werden, einer europaweiten Aus-schreibung zugänglich sind. Zu begrüßen ist zudem, dass dem BfS der Zugang zu zusätzlichem Know-how erschlossen wird.

    Das BfS betont, dass die DBE zukünftig von den auszuschreiben-den Aufträgen keineswegs ausgeschlossen sei, sondern die Mög-lichkeit habe, sich an diesen zu beteiligen. Dank ihres Know-hows und der bisherigen Tätigkeiten habe die DBE bei wettbewerbsorien-tierten Angeboten sicher einen großen Startvorteil.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Geowissenschaften, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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