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Wissenschaft
Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich am 8. Juli in Berlin für eine verbesserte Anerkennung beruflicher Leistung bei der Hochschulzulassung ausgesprochen. Es sei notwendig, die Anerkennung transparenter und verlässlicher zu gestalten mit dem Ziel, mehr Studierende mit einschlägiger Berufserfahrung zu gewinnen. Diese seien in aller Regel besonders motiviert und im Studium entsprechend engagiert.
Der Senat wandte sich aber gegen eine automatische Anerkennung von beruflichen Abschlüssen als Berechtigung zum Hochschulzugang. Es sei unabdingbar, die Kenntnisse im Einzelnen zu überprüfen, um ein Scheitern der Studierenden zu verhindern. "Die Hochschulen lehnen daher Bestrebungen, berufliche Abschlüsse generell mit dem Abitur gleichzusetzen, ab", erklärte HRK-Präsidentin Prof. Dr. Margret Wintermantel am Tag nach der Senatssitzung vor der Presse in Berlin. "Es wäre fahrlässig, Studieninteressenten zuzulassen, denen etwa für die MINT-Fächer die notwendigen mathematischen Grundkenntnisse fehlen. Hier können jedoch Vorkurse und studienbegleitende Angebote helfen.
Die Hochschulen verwenden immer mehr Mühe darauf sicherzustellen, dass die Studieninteressierten in diejenigen Studiengänge kommen, die ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechen. Diese Sorgfalt muss selbstverständlich auch beim Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte und bei der Anrechnung ihrer beruflich erworbenen Kompetenzen gelten."
Die Hochschulen wollen auf der Grundlage laufender Pilotprojekte und Erfahrungen in den Hochschulen die Verfahren zur Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen systematisieren. Beim Hochschulzugang wird sich die HRK an der laufenden Reformdiskussion der Länder beteiligen, um sicher zu stellen, dass die Studierfähigkeit als Zugangskriterium verantwortungsvoll geprüft wird.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch

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