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Wissenschaft
Darmstadt, 31.8.2008. Wissenschaftler der TU Darmstadt haben in einer neuen Studie die Situation von Stalking-Betroffenen vor und nach der Einführung des im März 2007 in Kraft getretenen Anti-Stalking-Paragraphen untersucht. Die Forscher fanden heraus, dass sich die Beratung durch die Polizei mit dem neuen Gesetz verbessert hat. Die Opfer erhielten nach Einführung des Antistalking-Gesetzes mehr rechtliche Aufklärung und öfter konkrete Verhaltensempfehlungen.
Allerdings hat sich die Erfolgsrate polizeilichen Einschreitens durch das Gesetz bislang nicht erhöht. Nur in etwa einem Viertel der Fälle berichteten die Betroffenen, dass das Stalking zurückgegangen sei oder aufgehört habe, nachdem sie zur Polizei gegangen waren. In der Hälfte der Fälle gab es nach dem Einschalten der Polizei keine Veränderung. In einem weiteren Viertel verschlechterte sich sogar die Lage für die Opfer.
Das Fazit der Studie: Das Fallmanagement bei Stalking scheint bei der deutschen Polizei noch verbesserungswürdig zu sein. "Regional gibt es jedoch große Unterschiede, an einigen Orten gibt bereits ein gutes polizeiliches Fallmanagement", merkt Dr. Jens Hoffmann an, einer der Autoren der Studie. Es gelte nun, einen flächendeckenden Standard in der polizeilichen Intervention bei Stalking zu erreichen.
"Wir wollten die Wirksamkeit des Anti-Stalking-Paragraphen untersuchen", erläutert Prof. Dr. Hans-Georg W. Voß, Leiter der Arbeitsstelle Forensische Psychologie der TU Darmstadt. "Dabei interessierten wir uns vor allem auch dafür, ob sich die Polizeiarbeit aus Sicht der Betroffenen verbessert hat." Der neue Paragraf 238 Strafgesetzbuch "Nachstellung" , durch den Stalking erstmals in Deutschland auch strafrechtlich verfolgt werden kann, trat im April 2007 in Kraft. An ihn war die Erwartung geknüpft, dass sich die Lage von Stalkingopfern deutlich verbessert.
Bei der durch die Opferschutzorganisation "Weißer Ring" geförderten Studie wurden 125 Frauen befragt, die aktuell von ihrem Ex-Partner verfolgt, bedroht oder anderweitig belästigt werden. Anschließend wurden die Ergebnisse mit einer vergleichbaren Erhebung aus dem Jahr 2003 verglichen. Die Arbeitsstelle für Forensische Psychologie der TU Darmstadt forscht seit 1999 zum Phänomen des Stalking. Dort wurde unter anderem die erste und bislang größte Studie in Deutschland zum Thema durchgeführt.
Originalpublikation:
Hoffmann, J., Düll, L., Wondrak, I., Voß H.-G. & Özsöz, F. (2008). Wie wirkt sich das neue Anti-Stalking-Gesetz auf die polizeiliche Arbeit aus? In: Polizei & Wissenschaft, 2, S. 50-57.
he
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Psychologie, Recht
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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