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Die aktuellen Tarifauseinandersetzungen bei der Lufthansa rechtfertigen keine gesetzlichen Eingriffe in das Streikrecht. Die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie lässt auch konkurrierende Gewerkschaften zu. Die daraus resultierenden Konflikte müssen die Tarifvertragsparteien selbst regeln. Darauf macht das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung aufmerksam. In einer aktuellen Studie hat das WSI die Entwicklung der Tarifkonkurrenz der vergangenen Jahre analysiert.
Wie Dr. Reinhard Bispinck und Dr. Heiner Dribbusch vom WSI-Tarifarchiv in ihrer Untersuchung aufzeigen, lässt sich bei den aktuellen Entwicklungen in der Tariflandschaft deutlich zwischen Überbietungs- und Unterbietungskonkurrenz unterscheiden. Beide Phänomene tragen zu dem öffentlichen Eindruck bei, dass das Tarifsystem komplexer und Tarifverhandlungen schwieriger und unübersichtlicher geworden sind. In wesentlichen Punkten sind die Differenzen aber fundamental, so die Wissenschaftler. Während beispielsweise die Unternehmen Überbietungskonkurrenz ablehnten, werde die Unterbietung von Tarifverträgen von Seiten der Arbeitgeber aktiv gefördert.
Überbieten: Kennzeichen der Überbietungskonkurrenz ist der Anspruch einzelner Berufs- und Spartengewerkschaften, alleine bessere Tarifverträge als die DGB-Gewerkschaften erzielen zu können, die nach wie vor die ganz überwiegende Mehrheit der gültigen Tarifverträge abschließen. Die Durchsetzung eigener Tarifverträge erfordere aber die Fähigkeit zum Arbeitskampf, erklären die Experten des WSI. Die Zahl der tariffähigen Berufsgewerkschaften ist sehr klein. Der Grund: "Es ist keineswegs einfach, in den kleinen Kreis der durchsetzungsfähigen Konkurrenzgewerkschaften aufzusteigen." Voraussetzung sei: Eine geschlossene Berufsgruppe, ein klar umrissenes Tarifgebiet und eine handlungsfähige Organisation mit hohem Organisationsgrad. Ihre Streikfähigkeit unter Beweis gestellt haben bisher lediglich die Ärztegewerkschaft Marburger Bund, die Vereinigung Cockpit sowie die GDL. Eigene Tarifverträge wurden auch der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) sowie bei einzelnen Airlines der Unabhängigen Flugbegleiterorganisation (UFO) für das Kabinenpersonal zugestanden.
"Die Berufsgewerkschaft ist aber keineswegs ein generelles Erfolgsmodell", schreiben die Wissenschaftler. So verstünden sich die allermeisten der mehreren hundert Berufsverbände aus guten Gründen bisher nicht als Gewerkschaft, verzichteten bewusst auf ein tarifpolitisches Eingreifen und beschränkten sich auf Beratungs- und Lobbyarbeit. "Mit einer Vielzahl neuer Gewerkschaften ist auf absehbare Zeit deshalb nicht zu rechnen."
Der problematischste Aspekt tarifpolitischer Alleingänge durchsetzungsstarker Berufsgewerkschaften liege in der Aufkündigung der Solidarität gegenüber den Gesamtbelegschaften, so die Forscher. Ob auf Dauer die Überbietungskonkurrenz für die betroffenen Beschäftigtengruppen tatsächlich zu besseren Ergebnissen führt, sei durchaus strittig, bisherige Abschlüsse zeigten keinen klaren Trend. Immerhin: "Das tarifpolitische Signal, das von diesen Abschlüssen ausgeht, geht nicht in Richtung Unterbietung. Die Erosion von Tarifstandards nach unten wird eher erschwert", stellen Bispinck und Dribbusch fest. Für die Stabilität des Tarifsystems sei deshalb die Unterbietungskonkurrenz durch Gewerkschaften ohne Durchsetzungskraft die größere Gefahr.
Unterbieten: Besonders nachteilig für die Beschäftigten ist die Unterbietung bestehender Tarifnormen durch die im CGB zusammengeschlossenen so genannten christlichen Gewerkschaften, so die Analyse. Fast überall ohne nennenswerte Mitgliedschaften, verdankten sie ihre Tarifabschlüsse in erster Linie dem Wohlwollen der Arbeitgeber.
"Ihre Erfolge gründen in einem veränderten Verhalten vieler Arbeitgeber, die in einigen Wirtschaftszweigen und Regionen die CGB-Gewerkschaften bewusst zu anerkannten Tarifparteien gemacht haben, um bestehende tarifliche Standards zu umgehen oder zu unterlaufen", so die Experten des WSI. Dies galt bisher insbesondere für das Handwerk, wo mittels der CGB-Gewerkschaften eine verdeckte Form von Tarifflucht stattfinde. Andere wichtige Bereiche, in denen Unternehmen auf die christliche Konkurrenz zu den DGB-Gewerkschaften setzten, sind neben der Zeitarbeit beispielsweise auch die Volks- und Raiffeisenbanken sowie das Deutsche Rote Kreuz. In der Industrie hätten christliche Gewerkschaften dagegen bislang nicht Fuß gefasst. Bei den Postdiensten bestehe sogar der Verdacht, dass interessierte Unternehmen die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) gleich mitgegründet haben, mit der sie den von ver.di ausgehandelten Mindestlohn kippen wollten.
Tarifkooperation: Andererseits beobachten die Forscher in einigen Bereichen enge Tarifkooperationen zwischen Gewerkschaften, die seit Jahren bestehen: Im öffentlichen Dienst haben ver.di und der Deutsche Beamtenbund (dbb) zu einer tarifpolitischen Zusammenarbeit gefunden, mit der sie in der diesjährigen Tarifrunde gemeinsam den Arbeitgebern gegenüber traten. Bei der Deutschen Bahn kooperieren Transnet und die zum dbb gehörende GDBA. Im Medienbereich arbeitet der Deutsche Journalistenverband (DJV), die nach dem Marburger Bund zweitgrößte Berufsgewerkschaft, tarifpolitisch seit vielen Jahren mit der zu ver.di gehörenden Deutschen Journalisten-Union zusammen. Hieran zeige sich, dass die Konkurrenz um Mitglieder nicht notwendigerweise in eine Tarifkonkurrenz münden muss, schreiben die Wissenschaftler.
http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2008_08_11.pdf - Die PM mit Tabelle und Ansprechpartnern
http://www.boeckler.de/320_90954.html - PM zur ausführlichen Arbeitskampfanalyse im aktuellen WSI-Tarifhandbuch
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
Deutsch
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