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Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe begrüßt Vorstoß zur Regelung der medizinischen Indikation beim Schwangerschaftsabbruch
Hinweis für MedienvertreterInnen:
Alle Infos zum heute eröffneten Kongress der DGGG in Hamburg unter:
http://www.mwm-vermittlung.de/gyngeb08.html
Hamburg, 16.9.08 - Prof. Walter Jonat, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), begrüßte heute auf dem Kongress der Frauenärztinnen und Frauenärzte in Hamburg die Initiative der CDU/CSU Bundestagsfraktion, die Beratung und Dokumentation bei der medizinischen Indikation des Schwangerschaftsabbruchs zu verbessern und gesetzlich festzuschreiben. Jonat sieht deutlichen Handlungsbedarf bei der Beratung zur medizinischen Indikation, so wie es die DGGG seit 2006 gemeinsam mit der Bundesärztekammer fordert. Die Beratung muss hinsichtlich der medizinischen und psychosozialen Inhalte verbessert werden. Der Gesetzesvorschlag, der in einem Gruppenantrag formuliert ist, mache sinnvolle Vorgaben. Es sei auch wichtig, eine Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch einzuhalten. Die genaue Erfassung der Schwangerschaftsabbrüche beim Statistischen Bundesamt müsse ebenfalls verbessert werden.
Kritik übte Jonat an den Bußgeldvorschriften im Gesetzentwurf, die sich einseitig auf die beratenden Ärztinnen und Ärzte beziehen. Die bestehenden Bußgeldvorschriften im Schwangerschaftskonfliktgesetz seien ausreichend. Die schwierige Situation bei einer Beratung braucht einen geschützten Raum, in dem vertrauensvoll gesprochen werden kann. "Die beteiligten Personen müssen sich sicher fühlen, um zu einer tragfähigen Entscheidung zu kommen.", erklärte der Präsident der DGGG.
Als problematisch bezeichnete es Jonat ferner, dass die anonymisierte Dokumentation über die Beratung und einen möglichen Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen einer Behörde zur Auswertung ausgehändigt werden sollen. Hier ist nicht klar, zu welchem konkreten Zweck dies erfolgen soll, zudem sei fraglich, ob so bei medizinischen Indikationen der Datenschutz immer gewahrt bleiben könne. Die ärztliche Schweigepflicht dürfe auf keinen Fall angetastet werden.
Pressekontakt:
Isa Berndt
Vorstandsreferentin DGGG
Tel: 0173/856 46 97
http://www.dggg.de/
http://www.mwm-vermittlung.de/gyngeb08.html
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik
überregional
Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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