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16.09.2008 14:17

Gynäkologen begrüßen Gruppenantrag zum § 218

Dipl.Pol. Justin Westhoff MWM-Vermittlung
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

    Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe begrüßt Vorstoß zur Regelung der medizinischen Indikation beim Schwangerschaftsabbruch

    Hinweis für MedienvertreterInnen:
    Alle Infos zum heute eröffneten Kongress der DGGG in Hamburg unter:
    http://www.mwm-vermittlung.de/gyngeb08.html

    Hamburg, 16.9.08 - Prof. Walter Jonat, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), begrüßte heute auf dem Kongress der Frauenärztinnen und Frauenärzte in Hamburg die Initiative der CDU/CSU Bundestagsfraktion, die Beratung und Dokumentation bei der medizinischen Indikation des Schwangerschaftsabbruchs zu verbessern und gesetzlich festzuschreiben. Jonat sieht deutlichen Handlungsbedarf bei der Beratung zur medizinischen Indikation, so wie es die DGGG seit 2006 gemeinsam mit der Bundesärztekammer fordert. Die Beratung muss hinsichtlich der medizinischen und psychosozialen Inhalte verbessert werden. Der Gesetzesvorschlag, der in einem Gruppenantrag formuliert ist, mache sinnvolle Vorgaben. Es sei auch wichtig, eine Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch einzuhalten. Die genaue Erfassung der Schwangerschaftsabbrüche beim Statistischen Bundesamt müsse ebenfalls verbessert werden.
    Kritik übte Jonat an den Bußgeldvorschriften im Gesetzentwurf, die sich einseitig auf die beratenden Ärztinnen und Ärzte beziehen. Die bestehenden Bußgeldvorschriften im Schwangerschaftskonfliktgesetz seien ausreichend. Die schwierige Situation bei einer Beratung braucht einen geschützten Raum, in dem vertrauensvoll gesprochen werden kann. "Die beteiligten Personen müssen sich sicher fühlen, um zu einer tragfähigen Entscheidung zu kommen.", erklärte der Präsident der DGGG.
    Als problematisch bezeichnete es Jonat ferner, dass die anonymisierte Dokumentation über die Beratung und einen möglichen Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen einer Behörde zur Auswertung ausgehändigt werden sollen. Hier ist nicht klar, zu welchem konkreten Zweck dies erfolgen soll, zudem sei fraglich, ob so bei medizinischen Indikationen der Datenschutz immer gewahrt bleiben könne. Die ärztliche Schweigepflicht dürfe auf keinen Fall angetastet werden.

    Pressekontakt:
    Isa Berndt
    Vorstandsreferentin DGGG
    Tel: 0173/856 46 97


    Weitere Informationen:

    http://www.dggg.de/
    http://www.mwm-vermittlung.de/gyngeb08.html


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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