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Wissenschaft
Änderung des Bundesmantelvertrages Ärzte (BMV-Ä) sowie Änderung des Bundesmantelvertrages Ärzte/Ersatzkassen (EKV) zur weiteren Umsetzung der Laborreform
Deutsches Ärzteblatt, Jg 105, Heft 31-32, 04.08.2008
Stellungnahme der Deutschen Atemwegsliga
Die Vergütung für die Bestimmung von allergenspezifischen Immunglobulinen in Einzelansätzen wurde im Rahmen der Laborreform auf Euro 33.20 pro Patient beschränkt. Dieser Betrag entspricht der Bestimmung von vier Einzelallergenen.
Die allergologische Diagnostik wird hierdurch gerade in den komplexen Fällen erheblich beeinträchtigt. Die Richtigkeit einer gestellten allergologischen Diagnose ist entscheidend für den Erfolg einer teuren Hyposensibilisierungsbehandlung oder einer Expositionskarenz, die ebenfalls mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden ist.
In der Stufendiagnostik der respiratorischen Allergien - deren dritte Säule (neben der allergologischen Anamnese, Hauttestung und Provokationstestung) die Bestimmung allergenspezifischer Immunglobuline ist - reichen im Regelfall bis zu vier Allergenbestimmungen für eine tragfähige Diagnosestellung aus. In komplizierten Fällen, die in den allergologischen Fachpraxen konzentriert vorkommen, können im Einzelfall zehn, 15 oder mehr Bestimmungen erforderlich werden. Dies ist auch der Fall bei Asthma- und Heuschnupfenpatienten mit Neurodermitis und in anderen Fällen, in denen eine zuverlässige Hauttestung nicht möglich ist, oder bei Allergenen, für die Hauttests nicht zur Verfügung stehen. Durch Herstellung standardisierter, oft rekombinanter Allergene hat die jetzt eingeschränkte spezifische Antikörperbestimmung gerade in den letzten Jahren an diagnostischer Wertigkeit gewonnen.
Wir möchten aus fachlicher Sicht auf die klaren Konsequenzen einer unvermeidbaren Verschlechterung der Qualität der allergologischen Versorgung zu einer Zeit steigender Prävalenz von Allergien hinweisen, die die beschlossene pauschale Beschränkung der Abrechnungsfähigkeit mit sich bringt. Gerade unsere Patienten mit komplexen Allergien werden hierunter leiden. Kosteneinsparungen hätten durch organisatorische Maßnahmen ohne Beeinträchtigung der Patientenversorgung erzielt werden können. Die Einführung einer strikten Stufendiagnostik, wie zum Beispiel in der Somnologie und die Beschränkung der Indikationsstellung der Tests auf qualifizierte Ärzte wäre der richtige Weg um Kosteneinsparungen zu erzielen, ohne die Versorgungsqualität zu beeinträchtigen.
Für den Vorstand der Deutschen Atemwegsliga
Prof. Dr. med. Heinrich Worth
Vorsitzender
Dr. med. Peter Kardos
Schatzmeister
http://www.atemwegsliga.de - die Website der Deutschen Atemwegsliga
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Medizin
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch

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