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Nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollen kranke oder ältere Menschen, die keine Möglichkeit haben, sich auf normalem Wege ausreichend zu ernähren, künstliche (enterale) Ernährung, das heißt Sonden- und Trinknahrungen, zukünftig nicht mehr als Krankenkassenleistung erhalten. Sie sollen diese enterale Ernährung selbst bezahlen. Nach Auffassung des G-BA handelt sich hierbei um "Aufwendungen für den normalen Lebensunterhalt". Dies geht aus einer Stellungnahme des G-BA zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) hervor.
"Das bedeutet, mangelernährte kranke Menschen bekommen die dringend gebrauchte, medizinisch indizierte Ernährungstherapie nicht mehr erstattet. Dies ist nicht akzeptabel,"sagt Prof. Arved Weimann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM). Betroffen seien auch ganz besonders ältere Menschen und Krebskranke, die sich nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht mehr auf normalem Wege ernähren können und bei denen eine Mangelernährung drohe. Die DGEM ist, wie der G-BA, der Ansicht, dass enterale Ernährung als Therapie von der normalen Ernährung klar abgegrenzt werden muss. Allerdings muss die Verabreichung enteraler Ernährung nach Indikation auch weiterhin erstattungsfähig bleiben. Den Vorwurf des G-BA, die Erstattung würde zu einer ethisch und medizinisch unvertretbaren Ernährungspraxis in Pflegeeinrichtungen führen, sieht die DGEM als unhaltbar an. Dieses hat die DGEM in einer ausführlichen Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss des Bundestages deutlich gemacht.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik, Wirtschaft
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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