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Wissenschaft
Die Finanzierung der Studienbeiträge durch das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen ist nach wie vor günstig und sozialverträglich.
HANNOVER. Die Finanzierung der Studienbeiträge durch das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen ist nach wie vor günstig und sozialverträglich, darauf hat das Ministerium für Wissenschaft und Kultur am (heutigen) Mittwoch hingewiesen.
Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verkennt bei ihrer (heutigen) Forderung nach einer Landesbürgschaft, dass das Land bereits bei Einführung der Studienbeitragsdarlehen eine Bürgschaft abgegeben hat.
Die Darlehenskonditionen für das Studienbeitragsdarlehen sind seit deren Einführung unverändert und nach wie vor günstig. Dass der Zinssatz flexibel festgelegt ist und sich abhängig von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändert, war von Anfang an bekannt und ist bis heute unverändert. Mit zwei Dingen garantiert die Landesregierung für eine faire und sichere Finanzplanung im Studium: Erstens ist eine Zinsobergrenze für das Darlehen bei 7,5 Prozent festgelegt, zweitens müssen die ehemaligen Studierenden ihre Darlehen aus BaföG-Darlehen und Studienbeitragsdarlehen zusammen nur bis zu einer maximalen Summe von 15.000 Euro zurückzahlen. Die Rückzahlungsfrist beginnt zwei Jahre nach Studienende, wobei die Einkommensgrenze in Anlehnung an die im BAföG definierte Einkommensgrenze (derzeit: 960 Euro zuzüglich 480 Euro für den Ehegatten sowie 435 Euro je Kind) zuzüglich 100 Euro festgelegt ist. Die Mindestrückzahlungsrate beträgt 20 Euro - und auch hierüber kann verhandelt werden.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch

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