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Die TU Dortmund ist im bundesweiten Vergleich auf dem Gebiet der Schaffung chancengleicher Studienbedingungen Spitze: Seit 30 Jahren unterstützt der "Beratungsdienst behinderter und chronisch kranker Studierender" behinderte Studieninteressierte und Studierende z. B. bei der Finanzierung behinderungsbedingt erforderlicher Hilfsmittel, der Beantragung von Nachteilsausgleichen in Prüfungen oder bei der Organisation und Anleitung von Studienassistenz.
Das Jubiläum ist jetzt der Anlass für eine bundesweite Fachtagung, die das Dortmunder Zentrum Behinderung und Studium (DoBuS) am 26. November 2008 veranstaltet. Die Tagung, an der ca. 40 Vertreter und Vertreterinnen unterschiedlicher Hochschulen teilnehmen, steht unter dem Motto "Behinderung und Studium - Chancengleichheit 2008".
Seit nahezu 20 Jahren steht behinderten Studierenden an der TU Dortmund ein "Arbeitsraum und Hilfsmittelpool für behinderte Studierende" zur Verfügung, der z. B. sehbehinderten und blinden Studierenden die Möglichkeit bietet, an adaptierten PCs mit Sprachausgabe, Braillezeile oder Vergrößerungssoftware zu arbeiten. Manuell beeinträchtigten Studierenden stehen spezielle Tastaturen und ein PC mit Spracheingabe zur Verfügung. Seit 10 Jahren unterhält die TU Dortmund einen "Umsetzungsdienst zur sehgeschädigtengerechten Adaption von Studienmaterialien", der für blinde und sehbehinderte Studierende Skripte, Thesenpapiere und andere Lehrmaterialien je nach Bedarf in Großdruck, Braille (d.h. Blindenschrift) oder in digitale Medienformen umsetzt. Vor fünf Jahren wurden diese und weitere Angebote für behinderte und chronisch kranke Studierende an der TU Dortmund zum "Dortmunder Zentrum Behinderung und Studium" zusammengeführt.
Auch in aktuellen Studienangelegenheiten ist die TU Dortmund um weitgehende Chancengleichheit bemüht. Dies wird bspw. auf dem Gebiet der Studiengebühren deutlich. Diese stellen an vielen Hochschulen eine gravierende Barriere dar. So wirkt sich eine Behinderung häufig studienzeitverzögernd aus, zusätzlich haben behinderte Studierende in der Regel weniger Möglichkeiten zusätzlich zum Studium zu jobben. Die TU Dortmund erlässt Studierenden, deren Behinderung sich studienzeitverzögernd auswirkt, die Zahlung der Studiengebühren auf Antrag hin.
Trotz der beschriebenen Nachteilsausgleiche besteht auch in Dortmund weiterer Handlungsbedarf. So kann nicht in allen Bereichen der Lehre von Chancengleichheit die Rede sein. Noch immer werden Lehrveranstaltungen so gestaltet, dass behinderte Teilnehmer und Teilnehmerinnen benachteiligt werden. Sehgeschädigten Studierenden bleiben Präsentationen oder Tafelbilder in der Regel vorenthalten, hörgeschädigte Studierende können Veranstaltungen auf Grund akustischer Probleme häufig nur eingeschränkt folgen etc.. Die Notwendigkeit einer barrierefreien Hochschuldidaktik wird von Lehrenden häufig nicht gesehen. Von daher wäre der Aufbau entsprechender Fortbildungsangebote für Lehrende geboten, damit die barrierefreie Gestaltung von Lehrveranstaltungen ein Qualitätskriterium in Berufungsverfahren von Lehrenden werden kann. Nur dann wird diese Thematik die erforderliche Beachtung finden. Auf der DoBuS-Fachtagung "Behinderung und Studium - Chancengleichheit 2008"bildet das Thema einer barrierefreien Hochschuldidaktik daher einen großen inhaltlichen Schwerpunkt.
Kontakt:
TU Dortmund
Dortmunder Zentrum Behinderung und Studium
Dr. Birgit Drolshagen
Emil-Figge-Straße 50
44221 Dortmund
Telefon: 0231 755-4579
E-Mail: Birgit.Drolshagen@TU-Dortmund.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre
Deutsch

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