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26.01.2001 14:34

Rehabiliert: Uni Greifswald gibt von NS-Regime entzogene Akademische und Ehrengrade posthum zurück

Dr. Edmund von Pechmann Hochschulkommunikation
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

    Am 19. Oktober 2000 hat der Akademische Senat der Greifswalder Universität sich dem Votum einer Arbeitsgruppe der Professoren Martin Onnasch (Kirchengeschichte), Thomas Stamm-Kuhlmann (Geschichte der Neuesten Zeit), Christoph Friedrich (Pharmaziegeschichte), Heinz-Peter Schmiedebach (Medizingeschichte) und des Leiters des Universitätsarchivs Dr. Dirk Alvermann angeschlossen und über achtzig Menschen posthum ihre während des sogenannten Dritten Reichs entzogenen Akademischen und Universitätsehrengrade zurückgegeben.

    Zu den Unrechtsakten des nationalsozialistischen Regimes gehörte die Aberkennung akademischer Grade, um Personen aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen zu demütigen. Es handelt sich auf dem Territorium des Deutschen Reiches um über 1600 Fälle, die Dunkelziffer wird als weit höher eingeschätzt. Bei den Aberkennungen wurde teilweise von Staats wegen eine Verknüpfung zwischen staatlichen Verwaltungsakten und Gerichtsurteilen und der Aberkennung der Doktorgrade hergestellt. So wurden ab 1938 Personen, die als Juden oder Emigranten ausgebürgert wurden, in Folge des Ausbürgerungsaktes die Doktorgrade aberkannt. In diesen Fällen wurde der Universität die Aufgabe überlassen, diesen Aberkennungsakt durch einen Spruchkörper aus Rektor und Dekanen zu vollziehen, in ihren Akten zu vermerken und dem Gemaßregelten Mitteilung zu machen.

    Ferner bestand schon in der Zeit vor 1933 die Praxis, einen akademischen Grad wie ein bürgerliches Ehrenrecht zu behandeln. Auch der Paragraph 33 StGB war hier einschlägig. Sah deshalb ein gerichtliches Strafurteil die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte vor, oder war der §33 tangiert, so wurde dies der Universität mitgeteilt. Die Universität hat dann die Fakultäten oder Rektor und Dekane entscheiden lassen, ob aus dem Gerichtsurteil auch eine Aberkennung der Doktorwürde zu folgen habe oder nicht.

    Es muß nach heutiger Sichtung der Akten festgestellt werden, daß die Gremien der Ernst-Moritz-Arndt-Universität in einzelnen Fällen die Aberkennung der Doktorgrade verweigert, in anderen Fällen aber auch einen Übereifer an den Tag gelegt haben. Insgesamt ist festzuhalten, daß die universitären Vertreter sich im großen und ganzen den Intentionen der nationalsozialistischen Machthaber sehr weitgehend anpaßten.

    Aus Einsicht, daß die Aberkennung der Doktorgrade in zahlreichen Fällen einen Unrechtsakt darstellte, haben deutsche Universitäten nach 1945 in unterschiedlichen Formen Rehabilitierungen ausgesprochen. Auch die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald hat auf Antrag in sieben Fällen Aberkennungen für nichtig erklärt. Diese Personen werden in der folgenden Liste nicht mehr genannt. Eine grundlegende Auseinandersetzung mit diesem dunklen Kapitel der eigenen Universitätsgeschichte war jedoch noch nicht erfolgt. Die bislang von der Kommission durchgeführten Aktivitäten sind ein erster Schritt hin zu einer tiefergehenden Klärung der politisch motivierten Sanktionierung im akademischen Leben unserer Universität.

    Die oben genannte Kommission hat die dem Universitätsarchiv bisher bekannt gewordenen Fälle einer Einzelfallprüfung unterzogen. Dabei ergab sich, daß in 53 Fällen das Kriterium der politischen Diskriminierung unbezweifelbar vorlag, nämlich dort, wo auf eine nach NS-Gesetzen mögliche Ausbürgerung, die sich gegen Juden und Emigranten richtete, die Entziehung des Grades folgte. Ebenso sind drei Aberkennungen wegen politischer Vergehen und eine Aberkennung wegen Verstoßes gegen die Rassengesetze als offensichtliche Unrechtsakte zu erkennen und nichtig.

    War die Entziehung an das Strafurteil eines ordentlichen Gerichtes oder eines Sondergerichtes gekoppelt, so hat die Kommission geprüft, ob die Strafe nach dem heutigen oder dem Rechtsverständnis der Zeit vor 1933 ebenfalls ausgesprochen würde. Wäre der Betreffende nach heutigem Rechtsverständnis oder dem Rechtsverständnis der Weimarer Republik ebenfalls bestraft worden, hat sich die Kommission entschieden, den betreffenden Namen der Liste der Rehabilitierten nicht beizufügen.

    Bei der Würdigung der Strafurteile wurde abgewogen, inwieweit eine Häufung bestimmter Straftatbestände auf regimetypische Verfolgungsmethoden hinweist. Eine solche Vermutung lag etwa im Bereich sogenannter Wirtschaftsverbrechen und von Vergehen gegen den §175 StGB nahe. Muß vermutet werden, daß die Betroffenen nur auf Grund nationalsozialistischer Handhabung dieser Strafbestimmungen verurteilt worden sind, werden sie ebenfalls als rehabilitiert betrachtet. Genauso wurde im Fall unbilliger Härte des Urteils verfahren.

    Als rehabilitiert wird auch betrachtet, gegen wen die damaligen Urteilsgründe nicht mehr ermittelbar sind.

    Ferner hat die Kommission festgestellt, daß die sechs Aberkennungen des Titels »Ehrensenator« sämtlich aus politischen und rassischen Gründen erfolgt und deshalb nichtig sind.

    Die Kommission sah sich außer Stande, in die Beweiswürdigung der damaligen Gerichte erneut einzutreten. Die bisher erarbeitete Liste der Personen, bei denen die Aberkennung der akademischen Grade von Beginn an als unwirksam gilt, ist eine offene Liste. Neu zu Tage geförderte Namen oder neu zu Tage geförderte Entlastungsgründe können diese Liste noch verändern.

    Das zusammen mit den Namen genannte Datum ist das Promotions- beziehungsweise Ernennungsdatum, das damit für die Ernst-Moritz--Arndt-Universität Greifswald wieder verbindlich ist.

    Zu rehabilitieren sind:

    akademische Grade:
    Dr. med. dent. Eugen Adler (25.5.1920)
    Dr. rer. pol. Rudolf Alsberg (2.9.1917)
    Dr. phil. Fritz Assmann (25.1.1922)
    Dr. jur. Otto Karl Emil Baresel (Brandt) (31.1.1914)
    Dr. phil. Max Beck (30.8.1933)
    Dr. jur. Georg Beer (12.3.1915)
    Dr. jur. Bruno Beermann (18.9.1914)
    Dr. jur. Felix Behmer, 1.10.1919
    Dr. med. Georg Cohn (31.1.1903)
    Dr. jur. Leopold Cohn (26.5.1921)
    Dr. rer. pol. Leo Dreschinsky (14.4.1926)
    Dr. med. Johannes Georg Eras (11.9.1943)
    Dr. jur. Gustav Feibelsohn (Schweitzer) (28.10.1914)
    Dr. jur. Hans Fliess (1.10.1914)
    Dr. rer. pol. habil. Albrecht Forstmann (14.5.1936)
    Dr. jur. Max Fraenkel (30.7.1913)
    Dr. jur. Friedrich Frankfurter (1.12.1917)
    Dr. jur. Erich Gerson (30.1.1911)
    Dr. jur. Max Goldberg (21.9.1910)
    Dr. med. dent. Gustav Gottschalk (14.1.1921)
    Dr. rer. pol. Martin Grumach (17.12.1913)
    Dr. med. Friedrich Hefftner (18.3.1916)
    Dr. jur. Hans Hirsch (unbekannt)
    Dr. med. Max Hirsch (16.3.1899)
    Dr. jur. Leo Hirschfeld (10.7.1919)
    Dr. phil. Alfred Hofmann (26.6.1907)
    Dr. rer. pol. Hedda Maria Elisabeth Holzer, geb. von Marck (20.8.1920)
    Dr. med. Felix Jacobi (3.10.1918)
    Dr. jur. Kurt Jacobson (18.7.1913)
    Dr. jur. Stephan Jakubowski (26.7.1919)
    Dr. jur. Robert Jordan (3.10.1922)
    Dr. jur. Julius Katzenstein (Kastein) (11.8.1917)
    Dr. phil. Rudolf Kaufmann (15.2.1932)
    Dr. med. Georg Kempe (22.6.1913)
    Dr. jur. Hans-Jürgen von Kleist (30.7.1921)
    Dr. phil. Gerhard Knoche (20.3.1924)
    Dr. Hubert Korsch (3.11.1915)
    Dr. med. Emil Kronheim (25.2.1918)
    Dr. med. Walter Levy (12.5.1920)
    Dr. oec. Egon Lintz (10.7.1929)
    Dr. jur. Joseph Loewengard (20.6.1914)
    Dr. jur. Ernst Mandelbaum (26.10.1919)
    Dr. jur. Siegfried Marcus (20.9.1919)
    Dr. jur. Leo Matthias (18.9.1916)
    Dr. jur. Hugo Mendel (14.9.1918)
    Dr. med. Hugo Jakob Meyer (3.6.1915)
    Dr. jur. Henry Minden (22.7.1918)
    Dr. jur. Johannes Müller (17.9.1917)
    Dr. jur. Hugo Walter Nagelschmidt (15.2.1901)
    Dr. jur. Edgar Oppenheimer (28.12.1914)
    Dr. jur. Louis Werner Peiser (30.6.1920)
    Dr. jur. Hans Preiss (12.4.1918)
    Dr. med. Wilhelm Rathjen (22.10.1921)
    Dr. jur. Ferdinand Rochold (16.9.1916)
    Dr. jur. Walter Rosenbaum (3.2.1920)
    Dr. med. Martin Rosenberg (20.2.1923)
    Dr. jur. Max Rosenfeld (Immanuel) (1.11.1916)
    Dr. jur. Bernhard H. Saalfeld (2.7.1919)
    Dr. jur. Gerhard Schacher (6.12.1917)
    Dr. med. Wilhelm Schaper (28.7.1921)
    Dr. jur. Hans Schönfelder (25.5.1922)
    Dr. med. Salomon Schwarzschild (25.10.1920)
    Dr. med. Benedikt Sender (18.10.1923)
    Dr. jur. Leon Stein (15.10.1920)
    Dr. jur. Werner Steinitz (15.7.1914)
    Dr. jur. Herbert Stern (24.7.1914)
    Dr. jur. Hugo Striemer (28.11.1914)
    Dr. jur. Alfred Sternau (2.6.1915)
    Dr. jur. Albert Strauß (24.1.1919)
    Dr. jur. Kurt Wannow (8.12.1924)

    Ehrengrade:
    Ehrensenator Dr. phil. h.c. Willy Ahrens
    Ehrensenator Dr. Hermann Hausmann
    Ehrensenator und Ehrendoktor Arthur Kunstmann
    Ehrensenator Julius Lippmann
    Ehrensenator Moritz von Oppenfeld
    Ehrensenator Hans Wriedt

    Dieser Text ist in weiten Teilen mit dem im Journal der Universität Greifswald 5/2000 am 18. Dezember 2000 veröffentlichten identisch.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Forschungsprojekte, Personalia
    Deutsch


     

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