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31.01.2001 16:59

Fiktives Gerichtsverfahren in der RUB

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Diese Verhandlung ist öffentlich. Während Medienmacher und Juristen zurzeit darum streiten, ob es Gerichts-TV auch in Deutschland geben wird, üben Studierende von Prof. Dr. Martin Burgi (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Juristische Fakultät der RUB) den Ernstfall - live, in Farbe und für alle Interessierten zugänglich. Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Dr. Volker Wahrendorf, wird eine fiktive mündliche Verhandlung leiten (5. Februar, Hörsaal H-GA 10, ab 9.15 Uhr), in der 25 Studierende in zwei Gruppen als Kläger und Beklagte gegeneinander antreten.

    Bochum, 31.01.2001
    Nr. 30

    Ladung zur mündlichen Verhandlung
    Fiktives Gerichtsverfahren in der RUB
    Studierende üben sich im Verfassungs- und Europarecht

    Diese Verhandlung ist öffentlich. Während Medienmacher und Juristen zurzeit darum streiten, ob es Gerichts-TV auch in Deutschland geben wird, üben Studierende von Prof. Dr. Martin Burgi (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Juristische Fakultät der RUB) den Ernstfall - live, in Farbe und für alle Interessierten zugänglich. Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Dr. Volker Wahrendorf, wird eine fiktive mündliche Verhandlung leiten (5. Februar, Hörsaal H-GA 10, ab 9.15 Uhr), in der 25 Studierende in zwei Gruppen als Kläger und Beklagte gegeneinander antreten. Vertreter der Medien sind herzlich willkommen, "Court-TV" ist ausdrücklich erwünscht ...

    Im Namen des Volkes

    Die mündliche Verhandlung bildet den Abschluss der Lehrveranstaltung "Moot-Court im Verfassungs- und Europarecht". Die Studierenden, die als Kläger und Beklagte daran teilnehmen, erhalten Büchergutscheine (finanziert vom Verein zur Förderung der Rechtswissenschaft e.V.) und ein Zertifikat. Den "Senat" des Gerichts bilden neben Richter Wahrendorf Prof. Dr. Burgi und PD Dr. Pielow (RUB). Die Veranstalter hoffen, dass sich eine lebendige Gerichtssituation mit entsprechenden Plädoyers entwickeln wird.

    Der Streitfall: Frauenförderung im Erwerbsleben

    Die Stadt Mönchengladbach möchte ihre Verwaltung modernisieren und dabei mit der Innenausstattung beginnen. Insgesamt handelt es sich um Büromöbel mit einem geschätzten Wert von 40.000 DM. Um diese Möbel zu beschaffen, wird ein entsprechender Lieferauftrag öffentlich ausgeschrieben. Darin heißt es: "Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Betriebe, die sich der Förderung von Frauen im Erwerbsleben angenommen haben, werden gem. § 10 LandesgleichstellungsG NRW bevorzugt." An der Ausschreibung beteiligen sich u. a. der Möbelhersteller Emma AG (70% der Beschäftigten sind Frauen) und die deutsche Vertriebsgesellschaft des schwedischen Büroausstatters IDEA A/S (IDEA-Vertriebs-GmbH, Frauenanteil 35%). Diese beiden Bewerber unterbreiten die günstigsten Angebote (44.000 und 42.000 DM), qualitativ sind die Büromöbel gleichwertig. Die Emma AG erhält den Zuschlag wegen ihres höheren Frauenanteils.

    Wer bekommt Recht?

    Die IDEA-Vertriebs-GmbH fühlt sich unangemessen benachteiligt. Sie fürchtet um ihre Chancen bei zukünftigen Vergabeverfahren und geht gegen die Entscheidung vor. Das in letzter Instanz zuständige Gericht weist die Klage ab, daraufhin legt die IDEA-Vertriebs-GmbH Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein, weil sie sich in ihren Grundrechten verletzt fühlt. Der Termin für die mündliche Verfassungsbeschwerde vor dem ersten Senat des BVerfG ist für den 5.2.2001, 9.15 Uhr anberaumt ...

    Weitere Informationen

    Prof. Dr. Martin Burgi, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Juristische Fakultät der RUB, Tel.: 0234/32-28275, Fax: 0234/32-14282, eMail: martin.burgi@jura.ruhr-uni-bochum.de; Internet: http://www.ruhr-uni-bochum.de/burgi


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    regional
    Buntes aus der Wissenschaft, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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