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28.01.2009 14:10

HRK-Mitgliederversammlung: Erheblicher Sanierungsstau -Hochschulen fordern angemessenen Anteil am Konjunkturprogramm II

Susanne Schilden Pressestelle
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat gestern in Bonn für die Hochschulen ein Drittel der für Bildung vorgesehenen Mittel aus dem Konjunktur- und Investitionsprogramm II gefordert. "Der gesamte bauliche Sanierungsstau an den Hochschulen von mindestens 25 Milliarden € macht deutlich, wie dringend etwas passieren muss. Die Hochschulen haben unzählige konkrete Sanierungspläne in der Schublade und können diese schnell umsetzen", erklärte die HRK-Präsidentin Prof. Dr. Margret Wintermantel. "Es ist zu begrüßen und außerordentlich vernünftig, dass zur Stützung der Konjunktur Investitionen in unsere Zukunftswerkstätten, die Hochschulen, erfolgen sollen."

    Der vorgesehene Schwerpunkt auf energetische Maßnahmen entspreche einem wichtigen Bedarf der Hochschulen. In dem HRK-Beschluss heißt es: "Die Umfrage der HRK hat ergeben, dass sehr viele Hochschulen ihre Haustechnik erneuern, energetische Optimierungen vornehmen oder auch Gebäudefassaden sanieren und dadurch auch zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz beitragen. Eingesparte Heizkosten machen Mittel frei für Lehre und Forschung", erläuterte Wintermantel. Aber auch in puncto Sicherheit benötigen die Hochschulen das Programm. Die HRK-Präsidentin: "Viele Gebäude sind aus baupolizeilichen Gründen nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr nutzbar. Wir kennen Fälle, wo der Zustand eines Gefahrstofflagers oder die hygienischen Verhältnisse bei der Essensbereitstellung kaum noch haltbar sind."

    Die HRK appelliert an die Länder, die Mittel aus dem Konjunkturpaket ausschließlich für neue Sanierungsmaßnahmen zu nutzen. "Es darf zu keiner Reduzierung der Landesmittel kommen, die bereits für Baumaßnahmen geplant oder gar schon veranschlagt wurden. Sonst wird auch der Konjunktureffekt ausgehebelt", unterstrich Wintermantel. "Wir werden die Praxis in den Ländern kritisch beobachten."

    Festzuhalten bleibe, dass die in Aussicht gestellten Mittel lediglich dabei helfen könnten, die dringendsten Bedarfe anzugehen. Die Länder könnten den enormen Gesamtbedarf nicht allein bewältigen. Langfristig sei daher ein gemeinsames Bund-Länder-Programm erforderlich. Eine nachhaltige Bewirtschaftung von Hochschulgebäuden setzt voraus, dass für die Instandhaltung jährlich mindestens zwei Prozent statt wie bisher nur circa 0,2 Prozent des Gebäudewertes bereitgestellt werden.

    Die Mitgliederversammlung zeigte sich zusätzlich besorgt über die Entwicklung bei der Finanzierung des Hochschulbaus nach der Föderalismusreform. Nach der Begrenzung der gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern auf Forschungsbauten profitieren bislang nur Universitäten von diesen Mitteln. Für die übrigen Baumaßnahmen fließen den Ländern bis zum Jahr 2013 noch Bundesmittel ohne eine überregionale Steuerung zu. Ob diese wie vor der Föderalismusreform angemessen von den Ländern gegenfinanziert werden und wie sich diese Regelung auf die Entwicklung der Hochschulen in den einzelnen Ländern auswirkt, kann kaum noch beurteilt werden.


    Weitere Informationen:

    http://www.hrk.de/109_4748.php - Entschließung


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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