idw - Informationsdienst
Wissenschaft
Mit Studiengebühren wird die Qualität von Studium und Lehre verbessert - das sieht das Saarländische Hochschulgebührengesetz vor. Die Universität des Saarlandes will dieser Verpflichtung nun mit der Aufstockung des Gebäudes C5 2 nachkommen.
Auf das Flachdachgebäude, in dem vor allem Fachrichtungen der Philosophischen Fakultäten untergebracht sind, soll ein zusätzliches Stockwerk gebaut werden, in dem Arbeitsräume für Studierende eingerichtet werden. Die für die studentische Nutzung erforderliche Teilfinanzierung will die Universität aus Studiengebühren bezahlen.
Der AStA der Universität des Saarlandes hat diese Maßnahme nun, im Hinblick darauf, dass die Universität versprochen habe, keine Studiengebühren für die Finanzierung von Gebäuden zu verwenden, kritisiert. Fakt ist allerdings, dass im Herbst 2008 die Richtlinien zur Verwendung der Studiengebühren mit Einverständnis der Studierendenvertreter geändert wurden. Danach dürfen Studiengebühren zwar nach wie vor nicht für Neubau, Bauunterhaltung und Sanierung von Gebäuden verwendet werden, wohl aber für das Schaffen und Unterhalten studentischer Arbeits- und Gruppenräume. Hintergrund der Änderung in den Verwendungsrichtlinien war der vielfach geäußerte Wunsch nach studentischen Arbeitsräumen sowie der Wunsch nach der Möglichkeit des Bauens mit Studiengebühren - sofern dies der Optimierung von Studium und Lehre dient.
Der Antrag auf die Schaffung studentischer Arbeitsräume auf Gebäude C5 2 war von einem Präsidiumsmitglied der Universität in die Kommissionssitzung zur Verwendung von Studiengebühren am 29. Januar eingebracht worden. In dieser Sitzung stimmten die Studierendenvertreter mit drei Gegenstimmen (bei einer Enthaltung und einer Jastimme) gegen den Antrag; die fünf Präsidiumsmitglieder waren einstimmig dafür. Universitätspräsident Volker Linneweber zeigt sich von der ablehnenden Haltung einiger Studierendenvertreter enttäuscht und weist deren Kritik zurück: "Die Argumentation, dass Gebäude zu den Rahmenbedingungen des Studiums und somit zur Grundaufgabe des Landes zählen, ist in diesem Fall nicht richtig, da es sich um studentische Arbeitsräume handelt, die nicht in der Verpflichtung des Landes liegen." Auch könne der Universität keine "ungenügende Planung" vorgeworfen werden. Bisher gebe es nur erste Entwürfe. "Die eigentliche Planung soll gemeinsam mit den Studierenden erarbeitet werden", verspricht der Unipräsident. "Die Maßnahme dient unzweifelhaft den häufig bekundeten Wünschen der Studierenden. Mit den Räumen wird das Studium optimiert, was das erklärte Ziel der Studiengebühren ist. Die Darstellungen des AStA sind daher schlichtweg falsch. Ich appelliere an die Studierendenvertreter, sich auf der geltenden Rechtsgrundlage zu bewegen und zur konstruktiven Sacharbeit zurückzukehren", so Professor Dr. Volker Linneweber.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
regional
Organisatorisches, Studium und Lehre
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).