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25.02.2009 16:59

Ute von Lojewski ist Mitglied des Akkreditierungsrates

Christoph Hachtkemper Hochschulkommunikation
Fachhochschule Münster

    HRK und KMK entsenden die Präsidentin der FH Münster in die Norm gebende Organisation.

    Prof. Dr. Ute von Lojewski ist ab heute (25.2.) Mitglied des Akkreditierungsrates. Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Kultusministerkonferenz (KMK) entsandten die Präsidentin der Fachhochschule Münster in das Gremium, das Normen für nationale Akkreditierungsagenturen setzt. Insgesamt gehören der Organisation jeweils vier Vertreter aus Hochschulen und aus den Bundesländern, fünf aus der Berufspraxis, zwei aus ausländischen Akkreditierungseinrichtungen sowie zwei Studierende und ein beratendes Mitglied einer deutschen Agentur an.

    Als "Würdigung und Verpflichtung" verstehe sie ihre Entsendung in den Rat, so von Lojewski. Die Präsidentin hatte während ihrer vorherigen Amtszeit als Prorektorin für Lehre, Studium und Studienreform maßgeblich die Umsetzung des so genannten Bologna-Prozesses vorangetrieben. Bei der Einführung von Bachelor- und Masterprogrammen sammelte sie vielfältige Erfahrungen als langjähriges Mitglied der Akkreditierungskommission von ZEvA, der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover. Die Sicherstellung von hohen Qualitätsstandards in der Lehre ist überdies eines der zentralen Anliegen in ihrer neuen Funktion als Präsidentin der Hochschule.

    Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre zu organisieren. Sie versteht sich als Organisation, die in der Erfüllung dieser Aufgaben einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in den deutschen Hochschulen leistet, diese Qualität dokumentiert und dadurch die Reputation deutscher Studiengänge im In- und Ausland sichert und erhöht. Zu diesem Zweck trägt die Stiftung im Auftrag der Länder dafür Sorge, dass die von zertifizierten Agenturen durchgeführten Akkreditierungsverfahren ein Höchstmaß an Qualität, Vergleichbarkeit und Transparenz aufweisen. Gegenstand dieser Verfahren sind entweder einzelne Studiengänge, Studiengangsbündel oder interne Qualitätssicherungssysteme von Hochschulen. Die Akkreditierung eines solchen internen Systems hat zur Folge, dass alle Studiengänge, die davon erfasst waren, für einen Zeitraum von sechs Jahren akkreditiert sind. Ist ein Studiengang akkreditiert, trägt er das Qualitätssiegel der Stiftung.


    Weitere Informationen:

    https://www.fh-muenster.de/hochschule/organisation/praesidium.php


    Bilder

    Seit heute Mitglied im Akkreditierungsrat: FH-Präsidentin Prof. Dr. Ute von Lojewski.
    Seit heute Mitglied im Akkreditierungsrat: FH-Präsidentin Prof. Dr. Ute von Lojewski.

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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Personalia, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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