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15.02.2001 12:04

Freiburg führt als erste Universität in Baden-Württemberg das Teilzeitstudium ein

Rudolf-Werner Dreier Hochschul- und Wissenschaftskommunikation
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau

    Freiburg führt als erste Universität in Baden-Württemberg das Teilzeitstudium ein

    Zum Wintersemester 2001/2002 wird die Albert-Ludwigs-Universität Frei-burg als erste und einzige Universität in Baden-Württemberg für Studieren-de im Magisterstudiengang der Philosophischen Fakultäten die Möglichkeit eines individuellen Teilzeitstudiums bieten. Das Ministerium für Wissen-schaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat dem im Rahmen eines Modellversuchs zugestimmt. Ein individuelles Teilzeitstudium soll den Studierenden ermöglicht werden, die eigene Kinder erziehen oder nahe Angehörige pflegen. Um ein breites Fächerspektrum abzudecken, wird der Modellversuch in sämtlichen Fächern im Rahmen des Magisterstudien-gangs an den Philosophischen Fakultäten durchgeführt werden. Der Mo-dellversuch erstreckt sich auf eine Zeitdauer von drei Jahren. Möglich ist entweder ein 50%-iges oder ein 75%-iges Studium. Ist ein Teilzeitstudium bewilligt, verlängern sich sowohl die Regelstudienzeit als auch die Prü-fungsfristen entsprechend.

    Das Teilzeitstudium wird nicht nur Studienanfängern ermöglicht, sondern auch bereits aktuell Studierenden. Insoweit ist ein Wechsel vom Vollzeit- in ein Teilzeitstudium zu jedem Semester möglich wie auch umgekehrt ein Wechsel vom Teilzeitstudium in ein Vollzeitstudium. Auch in diesen Fällen werden die Studienzeiten und die Prüfungsfristen entsprechend umgerech-net. Für die gesamte Projektdauer wird die Universität zur Einzelfallprüfung im Studentensekretariat eine zusätzliche Stelle einrichten. Geplant ist dar-über hinaus eine eingehende Evaluation des Modellversuchs, für die das Ministerium zusätzliche Mittel bereit gestellt hat.

    Der Prorektor für Studienangelegenheiten, Prof. Dr. Gerhard Oesten, und die Frauenbeauftragte der Universität, Frau PD Dr. Ingeborg Villinger, begrüßten bei einer Pressekonferenz die Bewilligung dieses Modellver-suchs durch das Ministerium. Sie betonten, dass mit der Durchführung die-ses Modellversuchs wichtiges Neuland betreten werde und die darin ge-wonnenen Erfahrungen direkt in anderen Studiengängen und an anderen Landeshochschulen nutzbar gemacht werden können.

    Prof. Oesten und Dr. Villinger wiesen jedoch auch darauf hin, dass die der-zeitigen BaföG-Regelungen ein Teilzeitstudium nicht erlaubten. Dies be-deute, dass die Studierenden beim Wechsel vom Vollzeit- in ein Teil-zeitstudium kein BaföG mehr erhalten. Die Universität Freiburg bittet des-halb das Land mit Nachdruck, sich beim Bund für eine Änderung der BaföG-Bestimmungen zu verwenden, so dass künftig auch Teilzeitstudie-rende mit in die Förderung einbezogen werden.

    Weitere Informationen

    Nähere Einzelheiten zum Teilzeitstudium für Eltern mit Kindern:

    Sofern beide Elternteile das Kind/die Kinder erziehen, ist ein Teilzeitstudi-um für beide Elternteile möglich. Eine häusliche Gemeinschaft der leibli-chen Eltern ist nicht zwingend erforderlich; in diesem Falle ist allerdings vor der Bewilligung des Teilzeitstudiums ein befürwortendes Gutachten der Frauenbeauftragten erforderlich. Das jüngste Kind darf zu Beginn des Teil-zeitstudiums höchstens "im Alter bis zu 5 Jahren" sein, also den 6. Ge-burtstag noch nicht vollendet haben. Wenn ein Teilzeitstudium bewilligt ist, bedeutet dies, dass daneben keine Beurlaubung wegen Kindererziehung möglich ist.

    Nähere Voraussetzungen zum Teilzeitstudium bei Pflege naher
    Angehöriger:

    Als nahe Angehörige gelten vor allem die Eltern sowie die Großeltern. Ne-ben einer ärztlichen Bestätigung, dass der/die Studierende die Hauptarbeit an der Pflege übernimmt, ist auch der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und deren Einstufung beizubringen.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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