idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Grafik: idw-Logo

idw - Informationsdienst
Wissenschaft

Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
16.02.2001 14:36

Senat verabschiedet neue Grundordnung der Uni Dortmund

Ole Lünnemann Referat Hochschulkommunikation
Universität Dortmund

    Die Universität Dortmund ist auf dem Weg zu neuen Entscheidungsstrukturen einen großen Schritt vorangekommen. Der Senat verabschiedete gestern nach mehrstündiger Debatte einstimmig die neue Grundordnung. Sie muss vor ihrem Inkrafttreten noch vom Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung genehmigt werden.

    Rektor Prof. Dr. Dr.h.c. Albert Klein hatte zu Beginn der Beratung drei Aspekte unterstrichen: Bewährte Regelungen der Hochschul-Verfassung sollten nicht verworfen werden. Den Erfordernissen des neuen Hochschulgesetzes müsse Rechnung getragen werden. Die Chancen einer Weiterentwicklung der Dortmunder Reformuniversität sollten offen gehalten werden.

    Die Universität hatte bereits im Lauf des Wintersemesters die Vorentscheidung getroffen, dass die Hochschule auch künftig von einem Rektorat mit einem zum Rektor gewählten Professor an der Spitze geleitet werden soll. Die neue gesetzliche Möglichkeit, einem in der Regel von außen kommenden Hochschulmanager als Präsidenten die Spitzenfunktion zu übertragen, hatte sich bereits im Vorfeld als nicht mehrheitsfähig .

    Rektorat ist als Leitungsorgan gestärkt
    Das Rektorat ist als Leitungsorgan in der neuen Grundordnung der Universität - im Einklang mit dem Willen des Gesetzgebers - deutlich gestärkt worden. Der Senat und seine Kommissionen haben künftig in vielen Fragen nur noch beratende Funktion. Allerdings ist der Senat jetzt beispielsweise allein für die Wahl des Rektors zuständig. Der früher beteiligte Konvent ist gesetzlich abgeschafft. Stattdessen wird es für Beschlüsse zur Neufassung oder Änderung der Grundordnung künftig einen erweiterten Senat geben.

    Dem Rektorat gehören der Rektor und künftig vier statt drei Prorektoren sowie der Kanzler an. Einer der Prorektoren kann aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter gewählt und bestellt werden.

    Der Rektor bleibt der wichtigste Repräsentant der Hochschule: Er vertritt die Universität nach außen. Der Rektor wird wie bisher auf vier Jahre gewählt. Er muss zur Gruppe der unbefristet an der Universität Dortmund berufenen oder beschäftigten Professoren gehören. Die Prorektoren werden vom Senat auf jeweils zwei Jahre gewählt und vom Rektor jeweils für eine Hälfte seiner Amtszeit bestellt.

    Dem Senat gehören 13 Professoren sowie je vier Vertreter der Gruppen der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der weiteren Mitar-beiter (früher: Nichtwissenschaftler) und der Studierenden an. Diese drei nicht professoralen Gruppen werden im "erweiterten Senat" um je neun Mitglieder verstärkt, so dass alle vier Statusgruppen über 13 stimmberechtigte Senatoren verfügen.

    Kuratorium berät und vermittelt
    Das Kuratorium der Universität hat die Aufgabe, das Rektorat und den Senat hinsichtlich der Entwicklung der Universität und ihrer Einbindung in die Region zu beraten. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Rektorat und Senat in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Dem Kuratorium gehören höchsten 15 unabhängige Persönlichkeiten, die selbst der Universität nicht angehören dürfen. Darunter sollen Wissenschaftler, herrausragende Persönlichkeiten aus der beruflichen Praxis und aus dem öffentlichen Leben vertreten sein. Der Dortmunder Oberbürgermeister ist als "geborenes Mitglied" vorgesehen und bedarf nicht mehr eines zusätzlichen Votums des Rates der Stadt.

    Auch ein Student kann Prodekan sein
    Die Grundordnung sieht an der Spitze der Fakultäten und Fachbereiche ein Dekanat vor, dem der Dekan und zwei Prodekane angehören. Ein Prodekan fungiert als Studiendekan, er muss nicht Professor sein. Der Dekan wird auf vier Jahre gewählt, die Prodekane auf zwei Jahre oder - sofern er zur Gruppe der Studierenden gehört - auf ein Jahr.

    Der Fakultäts- oder Fachbereichsrat kann die Einführung eines Dekanats ablehnen. Er wird dann vom Dekan geleitet, welcher von einem Prodekan vertreten wird.
    Stimmberechtigte Mitglieder des Fakultäts- oder Fachbereichsrates sind acht Professoren, drei wissenschaftliche Mitarbeiter, ein weiterer Mitarbeiter und drei Studierende. Gehören zum Fachbereich oder zur Fakultät allerdings weniger als 16 Professoren, setzt sich der Rat im Verhältnis 6:2:1:2 zusammen.

    Selbstverständlich sieht die Grundordnung alle Amtsträger in männlicher und weiblicher Form vor. Das Anliegen der Gleichstellung von Frauen und Männern im Hochschulbetrieb und in der akademischen Selbstverwaltung ist in der Grundordnung ebenfalls mehrfach verankert worden.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).