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16.02.2001 14:38

Transplantzentrum fordert Lebendspende von Nieren auch bei Nicht-Verwandten

Rudolf-Werner Dreier Hochschul- und Wissenschaftskommunikation
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau

    Transplantationszentrum der Uni-Klinik Freiburg füh-rend bei Nierentransplantationen von Lebendspendern

    Sperrfrist: 23.02.2001 !

    Einladung zur Pressekonferenz am
    23. Februar 2001 um 10.00 Uhr

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    das Transplantationszentrum der Universitätsklinik Freiburg nimmt im Bereich der Nierentransplantation mit Organen von Lebendspendern eine Führungsrolle in Deutschland ein. In Freiburg hat das Transplant-Team an der Chirurgischen Universitätsklinik unter Lei-tung von Prof. Dr. Günter Kirste allein im vergangenen Jahr mehr als 30 Prozent der Nierentransplantationen mit Spenderorganen von Lebendspendern durchgeführt. Voraussetzung ist eine passende Blutgruppe und eine weitgehende Übereinstimmung von Gewebefaktoren. Wissenschaftliche Erkenntnisse bescheinigen der Lebendspende höhere Erfolgschancen gegenüber der herkömmlichen Organspende.

    Die Möglichkeit der Lebendspende von nichtverwandten Spendern, wie beispielsweise Ehepaare, ist unter rechtlichen Aspekten möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Das Freiburger Transplantationszentrum hat im Jahr 1987 die erste Lebend-Nieren-Spenden-Transplantation unter Nichtverwandten in Deutschland durchgeführt. In den Folgejahren wurde von der Universität Freiburg ein Programm zur Lebend-Spende-Transplantation unter Verwandten und auch unter Nichtverwandten entwickelt, das in Abstimmung mit juristischen Instituten und psychologischen Instituten der Universität vorangetrieben wurde und im Ergebnis dazu geführt hat, zwi-schenzeitlich mehr als 150 Patienten eine Lebend-Spende-Transplantation zu ermöglichen. Limitiert wird die Möglichkeit einer Lebendspende häufig durch Blutgruppenunverträglichkeiten.

    Da auch das benachbarte Transplantationszentrum in Basel seit Jahren ein Programm zu Lebendspenden fördert, wurde in Absprache mit den Ethik-Kommissionen beider Universitäten vereinbart, gemeinsame Crossover-Transplantationen durchzuführen. Darunter versteht man Transplantations-Paare, die sich gegenseitig ein Organ spenden. Unter Mitarbeit von Juristen und Psychologen erfolgte im Mai 1998 die erste Crossover-Transplantation in Basel, und zwar an diesem Standort, weil eine zusätzliche Ischämie-Zeit eines Organes durch den Transport von einem Standort zum anderen medizinisch nicht gerechtfertigt erschien. Die Transplantationen waren erfolg-reich, die jeweiligen Spender- und Empfänger-Paare haben bis heute einen intensiven engen Kontakt und damit auch die gesetzlich geforderte enge persönliche Verbundenheit.

    In einem Spiegel-Artikel wurde diese Form der Hilfe als "ungesetzlich" angegriffen, obwohl der Redaktion bekannt war, dass die durchgeführte Crossover-Operation sehr wohl den Bestimmungen entsprach.

    Der Vorsitzende der Ethikkommission, Prof. Dr. Hanjörg Just, Dr. Hans-Georg Koch vom Max-Planck-Institut für Strafrecht und der Leiter des Transplant-Zentrums, Prof. Dr. Günter Kirste, möchten Sie über die Chancen und juristischen Probleme der Lebendspende bei Nichtverwandten in einer

    Pressekonferenz
    am Freitag, den 23. Februar 2001, um 10.00 Uhr
    im Sitzungszimmer des Dekanats der Medizinischen Fakultät, Elsässerstr. 2m, Haus 1 B

    informieren. Dazu lade ich Sie herzlich ein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rudolf-Werner Dreier
    Leiter Kommunikation und Presse


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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