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Wissenschaft
Das heutige Gespräch zwischen Bundesministerin Prof. Dr. Annette Schavan, Vertretern der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie Hochschulleiterinnen und -leitern hat zum Durchbruch bei der Zulassung geführt. Es wurden nicht nur strukturelle Fragen des Übergangsverfahrens gelöst, sondern dieses wurde auch durch Einigung auf bestimmte Fristen konkretisiert. Prof. Dr. Margret Wintermantel, Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), nach dem Gespräch in Berlin: "Die Hochschulen setzen alles daran, den Ablauf für die Studienbewerberinnen und -bewerber so einfach wie möglich zu gestalten. Schon in diesem Jahr, also vor dem Start des dialogorientierte Serviceverfahrens, werden entsprechende Möglichkeiten bereit gestellt."
Die Teilnehmer vereinbarten folgendes Verfahren:
1. Die HRK mit ihren Mitgliedshochschulen setzt sich ebenso wie die KMK unverändert dafür ein, das im Juni 2008 beschlossene dialogorientierte Serviceverfahren für die Zulassung in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen möglichst bald anwenden zu können. Das Lastenheft, das die Vorstellungen der HRK vollständig berücksichtigt, liegt vor. Die zur technischen Realisierung erforderliche Software wird umgehend zur Entwicklung ausgeschrieben.
2. Die Hochschulen verständigen sich für das Übergangsverfahren (Start: Wintersemester 2009/10) auf einheitliche Termine: Bewerbungsschluss für alle NC-Fächer (lokale und nicht lokal) ist der 15. Juli. Die Bescheide über die Zulassung gehen bis Mitte August heraus. Die Studienplätze, die Ende August noch nicht besetzt sind, werden über das Internet in einer "Börse" bekannt gegeben. Studierwillige, die noch keinen Studienplatz erhalten haben, können sich dann unmittelbar bei den jeweiligen Hochschulen um freie Plätze bewerben.
3. Die KMK und die HRK werden sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass sich alle Hochschulen dieser Vorgehensweise anschließen.
Wintermantel sieht damit die größten Probleme bei der Zulassung gelöst:
"Es wird keine frei bleibenden Studienplätze mehr geben. Darüber hinaus wird sowohl die Freiheit der Studierenden bei der Auswahl ihres Studienplatzes als auch die Autonomie der Hochschulen bei der Auswahl der Studierenden gewahrt. Die Auswahl wird auf Grundlage eines qualifizierten Verfahrens gestaltet."
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch

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