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Wissenschaft
Mit Zugangsregeln für das Masterstudium betreten alle deutschen Hochschulen Neuland. Auch die Universität Potsdam gestaltet zurzeit ihr Recht zur Auswahl der besten Studierenden aus. Im Entwurf einer zentralen Ordnung zur Regelung der Masterzulassung, der derzeit in den universitären Gremien beraten wird, steckt sie den rechtlichen Rahmen ab für die Zulassungen zu allen Masterstudiengängen, die nicht in den Lehrerberuf führen.
Mit ihren Regelungen möchte die Universität ein hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau der Masterstudiengänge gewährleisten und somit ihre Attraktivität im nationalen und internationalen Wettbewerb der Hochschulen stärken. Neben dem erfolgreichen Bachelorabschluss können weitere Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme in ein Masterprogramm festgelegt werden. Dies entspricht den Intentionen des Bologna-Prozesses und steht im Einklang mit der Hochschulrektorenkonferenz, den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz sowie dem Brandenburgischen Hochschulgesetz. Darüber hinaus soll die Rahmenzulassungsordnung das Zulassungsverfahren regeln und einheitliche Bewerbungsfristen einführen, um dem Anspruch eines reibungslosen Übergangs vom Bachelor in den Master gerecht zu werden.
Mit den Regelungen ist keine künstliche Verknappung der Masterstudienplätze an der Universität Potsdam verbunden. Dank einer flexiblen Kapazitätsplanung sichert die Universität Potsdam allen qualifizierten Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiums einen Platz im Masterstudium zu.
Hinweis an die Redaktionen:
Als Ansprechpartner steht Ihnen Pressesprecherin Janny Armbruster telefonisch unter 0331/977-1474, E-Mail: presse@uni-potsdam.de zur Verfügung.
Diese Medieninformation ist auch unter http://www.uni-potsdam.de/pressmitt/2009/pm051_09.htm im Internet abrufbar.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch

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