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20.03.2009 09:58

GtV-BV wehrt sich gegen die Verdrängung der Geothermienutzung durch CCS-Vorhaben

Werner Bussmann Pressestelle
Geothermische Vereinigung e.V. - Bundesverband Geothermie

    Der GtV-Bundesverband Geothermie fordert entscheidende Nachbesserungen an dem von BMWi und BMU vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) vom 23.02.2009. Dazu erklärt Präsident des GtV - Bundesverband Geothermie, Hartmut Gaßner: "Der Entwurf ist eine inakzeptable Privilegierung der Kohlendioxidablagerung gegenüber der Entwicklung der Tiefengeothermie. Der Vorrang der Erneuerbaren Energien darf nicht zu Gunsten der Absicherung der Kohleverstromung zurückgestellt werden!"

    Nach dem BMU-Leitszenario 2008 soll der Beitrag der Geothermie am Gesamtenergiebedarf (Strom und Wärme) über 5 % im Jahr 2020 auf 16 % bis 2050 wachsen. Die geothermische Stromerzeugung soll von einer installierten Leistung von derzeit unter 5 MW auf 850 MW im Jahr 2030 steigen. Das soll zunächst auf der Basis der bereits etablierten hydrothermalen Geothermiekraftwerken erreicht werden, die aus Warmwasser-Aquiferen gespeist werden. Später sollen petrothermale Kraftwerke hinzukommen, die Energie aus sehr tiefem heißem Gestein nutzen. Darin liegen die größten Potenziale, da die Nutzung nicht auf das Vorkommen von Warmwasser-Aquiferen beschränkt, sondern nahezu überall möglich ist. Bisher ist allerdings erst eine Pilotanlage in Betrieb.

    Mit dem geplanten CCS-Gesetz droht die geplante Entwicklung der Tiefengeothermie zu Gunsten der Kohlendioxidablagerung verdrängt zu werden. Der Kohlendioxidablagerung sollen schon im Untersuchungsstadium umfangreichen Privilegien gegenüber anderen Nutzungen wie der Geothermie eingeräumt werden. So sollen Anträge auf Geothermiefelder zugunsten der Untersuchung zur Kohlendioxidablagerung zurückgestellt werden. Während in Geothermiefeldern die Untersuchung zur Kohlendioxidablagerung möglich bleibt, wird jegliche Geothermienutzung in einem Untersuchungsfeld zur Kohlendioxidablagerung ausgeschlossen. Der Flächenbedarf der CCS-Technologie ist enorm. Ein wirksamer Schutz der Geothermie ist nicht gewährleistet.

    Hierzu der Präsident Hartmut Gaßner: "Mit dem CCS-Gesetz können uneingeschränkt Untersuchungsgebiete reserviert werden, auf denen jegliche Entwicklung von Geothermie über Jahre oder Jahrzehnte ausgeschlossen wird. Dies selbst dann, wenn eine tatsächliche Kohlendioxidablagerung niemals wirtschaftlich möglich sein wird. Betroffen hiervon ist nicht nur die Geothermie, auch die Entwicklung von Druckluftspeicherkraftwerken, denen künftig ein wichtiger Beitrag zur Verstätigung der Stromeinspeisung insbesondere aus der Windenergie beigemessen wird."

    Um das zu verhindern, muss die Untersuchung zur Kohlendioxidablagerung auf wenige Demonstrationsfelder in einem gesetzlich näher zu bestimmenden Umfang beschränkt werden. Erneuerbare Energien wie Geothermie dürfen nicht beeinträchtigt werden. Notwendig ist ein klares Bekenntnis zum Vorrang erneuerbarer Energien, mit denen bereits die Entstehung von Kohlendioxid vermieden und nicht - wie bei CCS - für die zur Abscheidung, zum Transport und zur Verpressung notwendige Energie noch mehr Kohlendioxid erzeugt wird.

    In der jetzigen Fassung ist das CCS-Gesetz ein Gesetz zum Schutz der Kohleverstromung und gegen die Entwicklung der Geothermie. Der erstrebte Ausbau der erneuerbaren Energien kann nur erreicht werden, wenn hier an entscheidenden Punkten nachgebessert wird!

    Den kompletten Text der Stellungnahme des GtV- Bundesverband Geothermie finden Sie unter:
    http://www.geothermie.de/wissenswelt/gesetze-verordnungen-recht.html

    Wegen Nachfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Gaßner, hartmut.gassner@geothermie.de; Tel. 030.726 102 60).


    Weitere Informationen:

    http://www.geothermie.de/wissenswelt/gesetze-verordnungen-recht.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Energie, Meer / Klima, Umwelt / Ökologie, Wirtschaft
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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