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Wissenschaft
Die fachlich angemessene Behandlung von Kopfschmerzpatienten ist nicht überall gewährleitstet, es besteht eine Unterversorgung. Die ökonomischen Folgen allein der Migräne sollten eigentlich zu einer besseren Versorgungssituation Anlass geben. So werden die Gesamtkosten der Migräne in Deutschland für 2004 auf 879 Millionen Euro geschätzt (davon 850 Mio. € indirekte Kosten durch Arbeitsplatz- und Produktivitätsausfall) [1].
"Die Behandlung von Kopfschmerzpatienten stützt sich auf eine Vielzahl von wissenschaftlich gut fundierten Behandlungsleitlinien der Fachgesellschaften. Zunehmend kommen aber Zweifel auf, ob diese evidenzbasierten Behandlungsformen im klinischen Alltag eines niedergelassenen Arztes in Deutschland auch problemlos angewandt werden können," sagt Privatdozent Dr. Arne May, Präsident der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) und vom Institut für Systemische Neurowissenschaften Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf anlässlich einer Pressekonferenz in Hamburg.
Betroffene Patienten und auch ihre Ärzte beklagen zunehmend, dass die Kosten für eine sinnvolle Therapie nicht mehr, oder unter erheblichen Restriktionen, von der gesetzlichen und privaten Krankenkasse erstattet werden. Die aktuelle Versorgung von Kopfschmerzpatienten im niedergelassenen Bereich ist geprägt durch Pauschalen und Budgets. Die Sozialgesetzgebung hat im Bereich der ambulanten Medizin durch eine der höchsten Regelungsdichten zu einer deutlichen Begrenzung der diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten auch im Bereich der Kopfschmerzbehandlung geführt.
Prinzipiell erfolgt die Versorgung von Patienten mit Kopfschmerzen in Deutschland auf allen Ebenen der ambulanten und stationären Behandlung. Allerdings gibt es auf allen Ebenen Restriktionen, die eine leitliniengerechte Betreuung behindern. Im ambulanten Bereich wird die spezielle Schmerztherapie nicht kostendeckend vergütet. Verschreibungen von vielen geeigneten Medikamenten gegen Kopfschmerzen unterliegen dem Off-Label oder anderen regulatorischen Bedingungen. Nicht-medikamentöse Verfahren zur Kopfschmerztherapie werden überwiegend nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Im stationären Bereich deckt das DRG-System (Diagnosis Related Group) die Behandlung von Kopfschmerzen nicht ausreichend ab, sobald es sich um komplizierte Verlaufsformen oder um einen qualifizierten Medikamentenentzug handelt.
Zusammenfassend haben Patienten klare Ansprüche an die Therapie von Kopfschmerzen, die in der aktuellen Versorgungssituation nicht immer erfüllt sind. Zwar existieren eindeutige evidenzbasierte Leitlinien für die Therapie und klare Absichtserklärungen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften zur Verbesserung dieser Versorgungssituation, allerdings führt die Unterversorgung in Deutschland zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität und von Alltagsfunktionen [2]. Hauptverantwortlich für diese Unterversorgung sind die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen, die vor allem das Verordnungsverhalten der verschiedenen therapeutischen Möglichkeiten einschränken. Es bleibt abzuwarten, ob neue Versorgungsstrukturen wie zum Beispiel die Integrierte Versorgung oder eine Stärkung der ambulanten Schmerztherapie auch wirklich zu einer verbesserten Lebensqualität von Kopfschmerzpatienten führen.
Literatur
[1.] Berg J, Stovner LJ. Cost of migraine and other headaches in Europe. Eur J Neurol 2005; 12 Suppl 1: 59-62.
[2.] Evers S, Wallasch T. Anmerkungen zur Versorgungssituation von Kopfschmerzpatienten in Deutschland. Nervenheilkunde 2009: in press
Weitere Informationen:
PD Dr. med. Arne May
Institut für systemische Neurowissenschaften
Leiter der Kopfschmerzambulanz
Universitätsklinikum Hamburg (UKE)
Martinistrasse 52
D-20246 Hamburg
Tel: 040-7410 59189
Fax: 040-7410 59955
email: a.may@uke.uni-hamburg.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Medizin, Psychologie
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch
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