idw - Informationsdienst
Wissenschaft
Kirchliche Einrichtungen sollten in ihren sozialkaritativen Aktivitäten die Besonderheiten ihres kirchlichen Auftrags deutlich machen, um steuerliche Privilegien und Besonderheiten im Arbeitsrecht nicht zu riskieren. Zur Disposition stehen Privilegien der kirchlichen Einrichtungen, die in Deutschland eine Million Personen beschäftigen, durch das Europäische Recht. Dieses wertet die sozialkaritativen Aktivitäten der Kirchen als wirtschaftliche Tätigkeiten, sofern die Leistungen der Mitarbeiter bezahlt werden. Diese Warnung ist ein Tenor einer Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht an der Katholischen Universität Eichstätt (KUE), an der mehr als 280 Rechtsexperten und Praktiker der Wohlfahrtspflege teilgenommen haben.
Die Konzentration auf das kirchliche Proprium ist nach Ansicht von Prof. Dr. Hermann Reichold, Experte für deutsches und europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Tübingen, ein notwendiger Weg der kirchlichen Einrichtungen, damit die Sonderstellung des kirchlichen Arbeitsrechts einer europäischen Prüfung stand hält. Wie der Europarechtler Prof. Dr. Carl Otto Lenz, früherer Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, betonte, gilt diese Forderung auch für steuerliche Privilegien und Zuschüsse: Je weniger die Orientierung am kirchlichen Proprium gelinge, umso mehr werde sich der Vorwurf eines unzulässigen Wettbewerbsvorteils machen lassen. Den Kirchen und ihren Einrichtungen, so der Tenor der Tagung, müsse es also gelingen, den konkreten gesellschaftlichen Mehrwert ihrer Leistungen - also zum Beispiel menschliche Zuwendung - deutlich zu machen.
Der Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, Prof. Dr. Georg Cremer, mahnte zur Zurückhaltung vor europafeindlicher Polemik: soziale Dienste und Wettbewerb würden sich nicht generell ausschließen, im innerstaatlichen Bereich bestehe der Wettbewerb mit den privatgewerblichen Anbietern bereits. Künftig müsse auch mit dem grenzüberschreitenden Angebot karitativer Dienste gerechnet werden. Die Kirchen müssten die Leistungen, die nicht von anderen erbracht werden, klar bestimmen. Differenzierte Leistungsbeschreibungen seien erforderlich. Das Leitbild der Caritas müßte in der täglichen Arbeit sichtbar werden. Andererseits müssten auch manche Regelungen überprüft werden, so zum Beispiel das Kartell, das die Kostenträger bildeten.
Die vierte Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht wurde von der Fakultät für Sozialwesen der KUE in Zusammenarbeit mit der Fachzeitschrift "Die Mitarbeitervertretung" (ZMV) veranstaltet. Die Organisation der Tagung stand unter der Leitung von Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch, Professorin für das Fach Recht an der Fakultät für Sozialwesen und verantwortliche Schriftleiterin und Mitherausgeberin der ZMV.
http://www.ku-eichstaett.de/zuv/presse/pi/a_rechtbericht.html
(ausführlicherer Tagungsbericht)
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).