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07.05.2009 11:29

Universität befürchtet Autonomieverlust: Kritik am Gesetz zur Entwicklung der Fachhochschulen

Gerhard Harms Pressestelle
Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg

    Für eine engere Kooperation der Universität Oldenburg mit der neu zu bildenden Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, aber gegen einen gemeinsamen Hochschulrat haben sich das Präsidium und der Senat der Universität Oldenburg ausgesprochen.

    Bei der Anhörung zum "Gesetz zur Entwicklung der Fachhochschulen in Niedersachsen" vor dem Ausschuss für Wissenschaft und Kultur erklärte heute die kommissarische Vizepräsidentin der Universität, Dr. Heide Ahrens, die Zusammenarbeit müsse unter Wahrung der Autonomie und Eigenständigkeit der beteiligten Hochschulen stattfinden. Deshalb dürfe es weder einen gemeinsamen Hochschulrat noch - wie im Gesetz vorgesehen - einen Lenkungsausschuss geben, der mehr als beratende Funktionen habe.

    Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sowohl der Hochschulrat als auch der Lenkungsausschuss über die Berufungsverfahren an beiden Hochschulen mit entscheiden. Dies berühre nicht nur die Autonomie der Hochschulen, sondern werde auch zu einem erheblichen Zeit- und Koordinationsaufwand sowie zur Aufblähung der Bürokratie führen, sagte Ahrens vor dem Ausschuss. Berufungsfragen würden dadurch in nicht hinnehmbarer Weise in die Länge gezogen - selbst dann, wenn die beiden hochschulübergreifenden Gremien monatlich tagten, was den Mitgliedern aber nicht zuzumuten sei. Davon abgesehen liege die Kompetenz für Berufungen in den Berufungskommissionen und die Freigabe der Professuren bei den Präsidien der Hochschulen. Dies müsse so bleiben - wie an den anderen niedersächsischen Hochschulen auch.

    Der Lenkungsausschuss, der sich aus den Präsidien der Hochschulen sowie aus einem vom Ministerium ernannten Vorsitzenden zusammensetzen soll, darf nach Auffassung der Universität nur Beratungsfunktion bei der Entwicklung von Fächern haben, die einer gemeinsamen Planung bedürfen.

    Der Senat der Universität nimmt besonderen Anstoß an einer Bestimmung des neuen Gesetzes, wonach ein gewählter Präsident der Universität Oldenburg nicht abgewählt werden kann. Das verstoße gegen das Gleichbehandlungsprinzip mit den anderen Hochschulen in Niedersachsen, heißt es im Beschluss des Senats. Zudem werde ein Grundprinzip demokratischer Wahlen in Frage gestellt. Wenn durch eine Wahl Machtbefugnisse auf Zeit übertragen werden könnten, müsse es auch die Möglichkeit einer geregelten Abwahl geben.

    Kontakt: Dr. Heide Ahrens, Tel.: 0441/798-5462, E-Mail: heide.ahrens@uni-oldenburg.de


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-oldenburg.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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