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Wissenschaft
Berlin/Bonn, 08. Juni 2009
PM 16/2009
Sonderprogramme kommen!
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat in ihrer Sitzung am 8. Juni 2009 mit großer Freude zur Kenntnis genommen, dass die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder in ihrer gemeinsamen Besprechung am 4. Juni 2009 den Vorschlägen der GWK für die Gestaltung der zweiten Programmphase des Hochschulpakts 2020 und für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative zur Förderung der Spitzenforschung an Hochschulen und des Paktes für Forschung und Innovation mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zugestimmt haben.
Senator Professor Dr. E. Jürgen Zöllner, Vorsitzender der GWK: "Die Tatsache, dass alle drei Programme trotz Finanzkrise und hoher Neuverschuldung weitergeführt werden können, unterstreicht den hohen Stellenwert von Bildung und Forschung in Deutschland. Wir wollen die Bildungschancen für junge Menschen offen halten!"
Bundesforschungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan: "Mit der finanziellen Sicherheit für die drei Programme Hochschulpakt, Exzellenzinitiative und Pakt für Forschung und Innovation haben wir die richtigen Prioritäten gesetzt. Wenn wir gestärkt aus der Krise herausgehen wollen, wenn wir wirtschaftlichen Wohlstand und qualifizierte Beschäftigung sichern wollen, dann sind erhöhte Investitionen in Bildung und Forschung unerlässlich."
Die GWK hatte die drei Programme mit einem Gesamtvolumen von rund 18 Milliarden Euro bis zum Jahr 2019 in ihrer Sondersitzung am 22. April 2009 beschlossen. Der bis zum Jahr 2020 konzipierte Hochschulpakt erhält für seine zweite Phase bis zum 31. Dezember 2015 zusätzliche Mittel, um den zu erwartenden 275.000 zusätzlichen Studienanfängern die Chance für die Aufnahme eines Studiums zu eröffnen. Über die Aufnahme von zusätzlichen Studienanfängern hinaus gewährleistet die Fortsetzung des Hochschulpaktes auch die Weiterführung der bereits in der ersten Phase bereitgestellten Programmpauschalen. Mit der Gewährung dieser Programmpauschalen durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft sollen Forschungsvorhaben einen 20-prozentigen Zuschlag zur Deckung der indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben erhalten.
Die Exzellenzinitiative zur Förderung exzellenter Forschung an Hochschulen, die bereits nach relativ kurzer Zeit in ihren ersten beiden Ausschreibungsrunden eine außerordentlich positive Wirkung entfaltet hat, wird ebenfalls fortgesetzt. Dabei wird zum einen gewährleistet, dass die in den ersten beiden Runden begonnenen und erfolgreichen Vorhaben fortgesetzt werden können. Zum anderen können so weitere Projekte für Graduiertenschulen, Exzellenz-Cluster und Zukunftskonzepte zum Ausbau der Spitzenforschung zum Zuge kommen.
Mit dem Pakt für Forschung und Innovation erhalten die Organisationen der gemeinsam geförderten Forschungseinrichtungen (Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft) sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft als Förderorganisation finanzielle Planungssicherheit. Ihre Zuschüsse sollen in den Jahren 2011 bis 2015 jährlich um 5 Prozent steigen; Sondertatbestände wie etwa die Aufnahme neuer Einrichtungen in die gemeinsame Förderung sollen darüber hinaus gesondert berücksichtigt werden können. Diese Zusage versetzt die Wissenschaftsorganisationen in die Lage, die von Bund und Ländern im Einvernehmen mit den Wissenschaftsorganisationen definierten forschungspolitischen Ziele zu verfolgen, indem sie strategische Maßnahmen fortsetzen und weiterentwickeln, vorhandene Instrumente qualitativ und quantitativ ausbauen sowie neue Instrumente entwickeln, erproben und etablieren.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Pressetermine, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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