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26.03.2001 07:16

Das luxemburgische Abgaben-Transfer-System im Vergleich zum deutschen: Einfachheit zu Lasten der Zie

Joachim Schmidt Kommunikation
Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.

    In der Diskussion um das Abgaben- und Transfersystem wird immer wieder dessen Vereinfachung gefordert. Dabei kann auf das Beispiel Luxemburg verwiesen werden, das sich in dieser Hinsicht durch weniger komplexe Regelungen auszeichnet. Dem wird entgegen gehalten, dass nur durch detaillierte Vorschriften die Zielgenauigkeit zu gewährleisten sei. Ob diese Begründung immer stichhaltig ist, lässt sich an einer Gegenüberstellung deutscher und luxemburgischer Regelungen überprüfen, da sich die Abgaben-Transfer-Systeme beider Länder doch in ihren Grundzügen und Zielsetzungen ähneln.
    Die Frage, ob die größere Einfachheit des luxemburgischen Abgaben-Transfer-Systems zu Lasten der Zielgenauigkeit geht, wurde an drei Komplexen untersucht:
    - der Besteuerung von Beiträgen zur Sozialversicherung und der Alterseinkommen,
    - den Studienbeihilfen und
    - den Hilfen bei Bedürftigkeit.
    Eindeutig ist der Befund auf dem ersten Gebiet: Die luxemburgischen Regelungen der Freistellung der Beiträge zur Sozialversicherung und der nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkommen sind im Vergleich zu den derzeit noch geltenden Regelungen in Deutschland ausgesprochen transparent. Angesichts des beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahrens zur Rentenbesteuerung lässt sich auch gewiss nicht behaupten, dass die deutschen Regelungen besonders zielgenau seien.
    Im Fall der Studienbeihilfen fällt der Vergleich weniger eindeutig aus, weil die Ziele der Studienförderung in Luxemburg anders akzentuiert sind als in Deutschland: Einerseits soll dort ein Studium grundsätzlich nicht aus finanziellen Gründen scheitern, andererseits wird stärker als in Deutschland auf eine Darlehensförderung zurückgegriffen. Ungeachtet dieser Unterschiede erscheinen die Regelungen in Luxemburg transparenter. Zu diesem Eindruck tragen insbesondere eine Reihe wenig einsichtiger Differenzierungen in der deutschen Studienförderung bei. Beispielsweise werden die Fördersätze nicht nach dem Alter der Geförderten, sondern nach der Ausbildungsstätte gestaffelt, und es bestehen 15 unterschiedliche Freibeträge vom Einkommen.
    Der Vergleich der Sozialhilfe stützt hingegen am ehesten die These, dass Einfachheit zu Lasten der Zielgenauigkeit gehen kann. Da die luxemburgische Sozialhilfe stark pauschalisiert ist, kann dort in Einzelfällen die Aufnahme einer Erwerbsarbeit zu Einkommenseinbußen führen. Die daraus resultierende Einschränkung von Leistungsanreizen wird jedoch durch die dort günstigeren Bedingungen am Arbeitsmarkt relativiert.
    Auch wenn sich bei Berücksichtigung unterschiedlicher Akzentuierungen der Ziele ein differenziertes Bild ergibt, relativiert dies nicht den Gesamteindruck der größeren Einfachheit des luxemburgischen Abgaben-Transfer-Systems, ohne dass damit die Zielgenauigkeit vernachlässigt wird. Dieses Beispiel zeigt, dass auch Regelungen im deutschen Abgaben- und Transferrecht vereinfacht werden könnten. Die Untersuchung zeigt allerdings auch, dass Komplizierungen, die für die Bürger schwer verständlich sind und diesen u.U. Kosten verursachen, in der staatlichen Verwaltung nicht zwangsläufig höheren Aufwand nach sich ziehen. Die Diskussion um Vereinfachungen sollte deshalb weniger unter dem Gesichtspunkt von Ersparnissen in der staatlichen Verwaltung als unter dem der Transparenz geführt werden.
    (aus: RWI-Mitteilungen 2/2000)
    Ihre Ansprechpartner dazu:
    Dr. Bernd Fritzsche, Tel.: (0201) 81 49-253
    Joachim Schmidt (Pressestelle), Tel.: (0201) 81 49-292


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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