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24.06.2009 11:44

Aufsuchungserlaubnisse zu CO2-Ablagerung: Unvereinbar mit Bergrecht!

Werner Bussmann Pressestelle
Geothermische Vereinigung e.V. - Bundesverband Geothermie

    Bergbehörde darf Unterlaufung nicht bewilligen.

    E.ON hat beim LBEG für verschiedene Landkreise in Niedersachsen und RWE für Gebiete in Schleswig-Holstein Aufsuchungserlaubnisse beantragt, um die Eignung des Untergrunds zur Ablagerung von CO2 zur erkunden. Die Anträge stützen sich auf § 7 Bundes-Berggesetz. Das LBEG hat die Behördenbeteiligung auf Grundlage des Bergrechts eingeleitet.

    Das Bergrecht ist keine taugliche Grundlage für die Vorhaben von E.ON und RWE. Diese Rechtsansicht untermauert eine Kurzstellungnahme des Anwaltsbüros Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Berlin, die der GtV - Bundesverband Geothermie eingeholt hat; sie ist im Anhang beigefügt.

    Die beiden EVU wollen CO2-Ablagerungsstätten erkunden und dafür wäre das - im Gesetzgebungsverfahren offenbar steckengebliebene - CCS-Gesetz die erforderliche
    Rechtsgrundlage.

    Es darf nach Ansicht von Hartmut Gaßner, Präsident des Bundesverbandes Geothermie, nicht gelten: "Das CCS-Gesetz ist gescheitert, E.ON und RWE machen nach dem Bergrecht ungerührt weiter! Das LBEG darf die Unterlaufungsstrategie der EVU nicht auf Grundlage des Bergrechts bewilligen."

    Der GtV - Bundesverband Geothermie fordert den Wirtschaftsminister des Landes Niedersachsen, Herrn Dr. Philipp Rösler und den Wirtschaftsminister des Landes Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Jörn Biel auf, dass ihnen unterstellte LBEG zum rechtmäßigen Handeln anzuhalten.

    Der Bundesverband Geothermie hat eindringlich auf die Nutzungskonkurrenzen von CCSAblagerungen und Geothemie, aber auch in Bezug auf Speichernotwendigkeiten hingewiesen, die den Vorrang der Erneuerbaren Energien gewährleisten (Druckluft, Wasserstoff u. ä.). Deshalb erklärte Hartmut Gaßner weiter: "Wir wenden uns entschieden gegen Versuche, CCS-Vorhaben gegenüber der Geothermie durch die Hintertür zu bevorzugen. Es dürfen nicht Erkundungen nach Sole behauptet werden, Erkundungen nach CCS-Ablagerungsstätten aber beabsichtigt sein."

    Der GtV - Bundesverband Geothermie kann es nicht hinnehmen, dass bezüglich des CCS-Gesetzes ein Umdenkungsprozess eintritt, der durch ein Weiterführen entsprechender CCS-Vorhaben ohne
    entsprechende Gesetzesgrundlagen konterkariert wird. Abschließend erklärte Hartmut Gaßner, Präsident des Bundesverbandes Geothermie: "Wir werden alles in unserer Macht Stehende unternehmen, um zu verhindern, dass im Zuge einer Neuauflage des Gesetzgebungsverfahrens für ein CCS-Gesetz die Belange von Umwelt- und Naturschutz sowie der Erneuerbaren Energien eine Vernachlässigung erfahren. Hier soll niemand auf veränderte politische Mehrheiten nach der Bundestagswahl spekulieren."

    Ansprechpartner:
    Hartmut Gaßner, Präsident des GtV - Bundesverband Geothermie
    Telefon 030 7261026-0


    Weitere Informationen:

    http://www.geothermie.de/aktuelles/aktuelles/ccs.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Energie, Geowissenschaften, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Forschungsergebnisse, Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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