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Die RUB macht ihre Mitarbeiter zu Untermietern! Obschon sich die NRW-Hochschulkanzler noch nicht endgültig mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) auf einen Mustermietvertrag einigen konnten, setzt die RUB als erste NRW-Hochschule konsequent ihre Vorstellungen eines modernen Universitätsmanagements um: Auf Vorschlag der Verwaltung hat sich das Rektorat entschlossen, Untervermietungsverträge (UVV) mit den Mitarbeitern abzuschließen. Davon verspricht sich die RUB eine deutlich effizientere Nutzung der Büro- und Seminarräume, Hörsäle und Labore und nicht zuletzt erhebliche zusätzliche Einnahmen für den Haushalt.
Bochum, 01. April 2001
Nr. 84
Macht Mitarbeiter zu Mietern
RUB setzt NRW-Bau- und Liegenschaftsmietvertrag um
Kanzler hofft: "effiziente Nutzung und deutliche Einsparungen"
Die RUB macht ihre Mitarbeiter zu Untermietern! Obschon sich die NRW-Hochschulkanzler noch nicht endgültig mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) auf einen Mustermietvertrag einigen konnten, setzt die RUB als erste NRW-Hochschule konsequent ihre Vorstellungen eines modernen Universitätsmanagements um: Auf Vorschlag der Verwaltung hat sich das Rektorat entschlossen, Untervermietungsverträge (UVV) mit den Mitarbeitern abzuschließen. Davon verspricht sich die RUB eine deutlich effizientere Nutzung der Büro- und Seminarräume, Hörsäle und Labore und nicht zuletzt erhebliche zusätzliche Einnahmen für den Haushalt. Die 14-tägige Einspruchsfrist für die Personalräte beginnt am 1. April 2001.
NRW spart mit modernem Immobilienmanagement
Bekanntlich ist zum 1. Januar 2001 per Landesgesetz der BLB NRW errichtet worden. Seine Aufgabe: Ein "modernes, betriebswirtschaftlich orientiertes Immobilienmanagement nach kaufmännischen Grundsätzen", so die Minister Peter Steinbrück (Finanzen) und Michael Vesper (Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport) beim Startschuss am 11. Januar. Auf den BLB sind rund 1.700 Grundstücke und 3.700 Gebäude zur Bewirtschaftung übertragen worden, darunter auch alle Hochschulgebäude. Das Land hofft mit dieser Maßnahme, jährlich bis zu 250 Mio. DM einzusparen.
Untervermietung bedeutet: "mehr Verantwortung für Mitarbeiter"
Auch die RUB schreitet fort auf dem Weg zu einem effektiveren Management und ist sicher, dass mit der Untervermietung, die nach § 9 des Mietvertrags mit dem BLB ausdrücklich erlaubt werden wird, die Räume demnächst ökonomischer genutzt und sauberer gepflegt sein werden. Darüber hinaus rechnet sie mit steigenden Einnahmezuwächsen. Da sie den Mietzins für Büros, Labore und Werkstätten nach Quadratmetern erheben wird, geht die Verwaltung davon aus, dass Mitarbeiter mit niedrigeren Einkommen Räume gemeinsam mieten werden. Eine besondere Wirkung erhofft sie sich von der Untervermietung an Teilzeitkräfte: So könnten zehn und mehr Teilzeitkräfte gleichzeitig Räume mieten, wodurch das Ärgernis vieler zeitweise ungenutzter Räume ausgeräumt wäre. Vermutlich werden insbesondere studentische Hilfskräfte und Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeiten besser miteinander koordinieren. Der UVV sieht außerdem vor, dass Untermieter in Räumen mit einer Deckenhöhe von mehr als 3,85 Metern auf Antrag Zwischendecken einziehen dürfen, um zusätzlichen Raum zu schaffen bzw. um Heizkosten zu sparen. Schließlich verpflichtet der UVV die Mitarbeiter, die von ihnen gemieteten Räume selbst regelmäßig zu renovieren und sauber zu halten. Kosten für Wasser, Heizung und Strom, sowie für Aufzüge, Flurlicht und die Nutzung von Netzanschlüssen werden jährlich auf die Untermieter abgewälzt; nicht vernetzte Räume bekommen einen Mietabschlag, für Räume mit Blick nach Süden wird hingegen etwas mehr verlangt.
DiMiDo ist eben teuerer als abends und am Wochenende
Hörsäle und Seminarräume will die Verwaltung auf Stundenbasis mit wechselndem Mietzins vermieten: Dienstags, mittwochs und donnerstags von 8 bis 15 Uhr sind höhere Mieten fällig als montags und freitags sowie in den Abendstunden. Vermutlich werden unterausgelastete Fächer und Fakultäten mit geringen Mitteln für Forschung und Lehre (Titelgruppe 94) auf die deutlich preiswerteren Abend- und Nachtstunden sowie Wochenenden ausweichen.
Wer weniger verdient bekommt auch in der RUB Mietzuschuss
Übrigens: Wie die Hochschulen vom Land, so bekommen auch die Mitarbeiter von der Hochschule jährlich Mittel aus dem Haushalt, um die Mieten bezahlen können. Diese sind monatlich fällig und werden jährlich angepasst - nach dem Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte (Index 1995 = 100). Da allerdings die Mittel den Mitarbeitern nach ihrer jeweiligen Einstufung im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) bzw. Beamtenbesoldungsgesetz zur Verfügung gestellt werden, die Miete aber nach Quadratmetern berechnet wird, will die Hochschulverwaltung im Personaldezernat eine Anlaufstelle einrichten, die Anträge auf Mietzuschüsse entgegen nimmt.
Heimarbeit soll sich lohnen
Zu guter Letzt: Da "arbeiten zu Hause" besonders bezuschusst werden soll, sieht die RUB in diesen Maßnahmen auch ein Instrument, die Hochschulräume ebenso wie den starken Pendlerverkehr im Ruhrgebiet zu entlasten.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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