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Wissenschaft
Stellungnahme der DGPPN zum "Forschungsgutachten Ausbildung Psychologischer Psychotherapeuten"
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) warnt in ihrer aktuellen Stellungnahme zum "Forschungsgutachten zur Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten" des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vor einer schleichenden Kompetenzerweiterung bzw. Veränderung im Tätigkeitsprofil der Psychologischen Psychotherapeuten.
Krankschreibungen, die Verordnung von Medikamenten sowie die Einleitung von Verfahren zur Unterbringung und Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen primäre Aufgabe der Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie bleiben.
Bei nachvollziehbaren einzelnen Argumenten für eine Kompetenzerweiterung stimmt die DGPPN daher einer einschneidenden Veränderung im Tätigkeitsprofil der Psychologischen Psychotherapeuten nicht zu. Denn durch eine Erweiterung von deren Kompetenzen entstünden, so die DGPPN-Stellungnahme, nur Parallelstrukturen, die einem abgestimmten Vorgehen im Interesse von Menschen mit psychischen Erkrankungen entgegenwirken. Für die DGPPN muss die Kompetenz zur Verordnung von Medikamenten, Einweisungen für Krankenhausbehandlungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Hilfsmitteln in einer Hand bleiben. Nur der Arzt hat die Körperkompetenz und kann eingedenk seines Wissens um die biopsychosoziale Genese psychischer Erkrankungen einen ausgewogenen multidimensionalen Gesamtbehandlungsplan erstellen und die einzelnen Behandlungsmodule koordinieren. Weiterhin plädiert die DGPPN dafür, dass alle Möglichkeiten eines mehrdimensionalen Therapieansatzes ambulant ausgeschöpft sein müssen, bevor eine Krankenhauseinweisung erfolgt. Die gesundheitspolitische Forderung nach Begrenzung kostenintensiver stationärer Behandlungen steht daher im Gegensatz zu den im Forschungsgutachten des BMG niedergelegten Änderungsüberlegungen.
Die DGPPN lehnt zudem folgende Änderungsvorschläge des Gutachtens zu Ausbildung und zum Tätigkeitsprofil von Psychologischen Psychotherapeuten ab:
o die vorgeschlagene Kürzung der Gesamttätigkeit um 1/3 der Zeit sowie die Mindestanforderung an stationäre Tätigkeit von nur 600 Stunden gegenüber bisher 1.200 Stunden verbunden mit einer nur halbjährlichen Tätigkeit ist nicht vereinbar mit dem Erwerb profunder Kenntnisse eines breiten Spektrums psychischer Erkrankungen
o Modellstudiengänge zur Direktausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten, die auf einem Bachelor in allgemeiner Psychologie aufbauen, beinhalten im Vergleich zu einem Master-Abschluss nicht die erforderliche akademische Ausbildung. Nur durch ein fundiertes Masterstudium der Psychologie an einer Universität können die Voraussetzungen für die postgraduierte Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten gegeben sein.
Nach Auffassung der DGPPN liefert das Gutachten umfassende Informationen zur aktuellen Situation der Ausbildung zu psychologischen Psychotherapeuten und gibt sehr wichtige Anregungen zur zu-künftigen Gestaltung der Ausbildung vor allem hinsichtlich der Finanzierung, des Status, der curricularen Strukturierung der Ausbildung sowie der besseren Verzahnung der praktischen Tätigkeit. Die Er-gebnisse der Befragung stellen daher, so die DGPPN in ihrer Stellungnahme, eine hervorragende Grundlage für die mögliche Neugestaltung der Ausbildung psychologischer Psychotherapeuten ange-sichts der veränderten Zulassungsvoraussetzungen für die künftig gestuften Bachelor- und Masterstu-diengänge in Psychologie und Pädagogik dar. Die DGPPN unterstützt folgende Empfehlungen der Gutachter:
o Verbesserung des Status und der Finanzierung der Auszubildenden, allerdings nicht auf Kosten der Beschäftigung approbierter Therapeuten, also Ärzte und Psychologen
o effiziente Gestaltung der Ausbildung durch Einführung einer curricularen Struktur
o Förderung einer stärkeren Vernetzung von verschiedenen Versorgungsebenen, um die Kooperation der an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen zu verbessern,
o aus Gründen der Patientensicherheit ist die Berechtigung zur Verordnung von Psychopharmaka an die ärztliche Expertise zu binden
o Zusammenlegung der bisher getrennten Ausbildungssteine (PT 1 und PT 2) der praktischen Tätigkeit
Die ausführliche Stellungnahme der DGPPN zum Forschungsgutachten finden Sie unter http://www.dgppn.de.
Kontakt:
Prof. Dr. med. Dr. rer.soc. Frank Schneider
Präsident DGPPN
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Universitätsklinikum Aachen
Pauwelsstraße 30
52074 Aachen
Tel.: 0241- 80 89633,
Fax: 0241-80 82401
E-Mail: fschneider@ukaachen.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Philosophie / Ethik, Psychologie
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch

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