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Das Universitätsklinikum Ulm finanziert für Studierende der Medizin, die ihr Praktisches Jahr (PJ) am Klinikum absolvieren, ab dem kommenden Wintersemester eine Aufwandsentschädigung und Sachleistungen im Gesamtwert von 340 Euro im Monat. Klinikum und Medizinische Fakultät wollen den Studierenden dadurch die volle Konzentration auf die praktische Ausbildung im letzten Studienabschnitt erleichtern und damit die Qualität der Ausbildung sichern sowie den Studien- und Klinikumsstandort stärken.
Die Studierenden erhalten während ihres Einsatzes am Universitätsklinikum neben 30 Euro Parkgebührenzuschuss und 60 Euro Verpflegungsunterstützung 250 Euro Aufwandsentschädigung.
"Wir möchten unseren Medizinstudentinnen und -studenten im Praktischen Jahr damit unsere Anerkennung und Wertschätzung ausdrücken", erklärt der Kaufmännische Direktor des Klinikums, Rainer Schoppik. "Außerdem wollen wir unseren zukünftigen Ärztinnen und Ärzten mit der Aufwandsentschädigung die volle Konzentration auf den wichtigen praktischen Ausbildungsteil des PJ erleichtern und damit dazu beitragen, dass sie sich nach dem Examen als exzellente Ärzte an unserem Klinikum für Patienten einsetzen können."
Klinikum, Medizinische Fakultät und Studierendenvertreter hatten die Ausgestaltung der Aufwandsentschädigung gemeinsam entwickelt. Sie gilt ab dem kommenden Wintersemester für alle Studierenden, die sich bereits im PJ befinden oder es dann beginnen, und zwar für die Zeit, die sie am Universitätsklinikum eingesetzt sind. "Allen Beteiligten war wichtig, eine einfache transparente Lösung zu finden", sagt Studiendekan Prof. Dr. Jörg M. Fegert, der Ärztliche Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie. "Die getroffene Vereinbarung ist ein Baustein in unserem Gesamtkonzept, die Qualität in der Lehre weiter zu fördern und die Attraktivität der Ulmer Universitätsmedizin als Ausbildungs- und Arbeitsort insgesamt zu stärken", so Fegert.
Auch die Studierendenvertretung sieht in der Vereinbarung einen positiven Impuls. "Für die Studierenden bedeutet es viel, wenn sie in der Endphase des Studiums, wo die Lernbelastung sehr hoch ist, finanziell entlastet werden", sagt Marc Grathwohl, Vorstandsmitglied der Fachschaft Medizin und AStA-Vorsitzender. "Wir haben uns in den Verhandlungen den Werten angenährt, die wir in Umfragen unter den Studierenden als angemessen ermittelt haben, Spielraum nach oben sehen wir natürlich immer noch. Entscheidend ist aber, dass Klinikum und Fakultät diesen Schritt mit uns gegangen sind und für die öffentlichen Krankenhäuser in Baden-Württemberg damit den richtigen Weg eingeschlagen haben", so Grathwohl.
Auch für die Akademischen Lehrkrankenhäuser in der Umgebung, die ebenfalls Studierende im Praktischen Jahr ausbilden, könnte die nun gefundene Regelung als Orientierung dienen. Sie gilt zunächst bis einschließlich PJ-Jahrgang April 2010. Im Wintersemester 2009/2010 sollen die Ergebnisse der Regelung von Klinikum, Fakultät und Studierenden evaluiert werden, um Entscheidungsgrundlagen für eine Fortsetzung zu erhalten.
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Mit freundlichen Grüßen,
Petra Schultze
Universitätsklinikum Ulm
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Medizin
überregional
Studium und Lehre
Deutsch
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