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02.05.2001 09:53

Bundesamt für Naturschutz setzt den Rotstift bei der Jagd an

Franz August Emde Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Naturschutz

    Bonn, 2. Mai 2001: Der Katalog der in Deutschland dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ist veraltet und muss dringend gekürzt werden. Diese Auffassung vertritt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in der aktuellen Diskussion um eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes. BfN-Präsident Prof. Dr. Hartmut Vogtmann präsentierte die Auswahlkriterien für die heute in Deutschland durch die Jagd nachhaltig nutzbaren Wildtierarten. Danach können 23 Säugetier- und Vogelarten weiterhin bejagt werden. Alle anderen der 96 heute dem Jagdrecht unterliegenden Arten gehören unter das Dach des Naturschutzes.

    In Deutschland sind die wild lebenden Säugetiere und Vögel in zwei Rechtskreise aufgeteilt. Sie fallen entweder unter das Naturschutzrecht oder das Jagdrecht. Nach Auffassung des BfN sollten künftig nur solche Tierarten in Deutschland dem Jagdrecht unterliegen,
    · die in ihrem Bestand nicht gefährdet sind,
    · die als Wildfleisch oder Pelztier genutzt werden und
    · für deren Nutzung ein Managementplan die fachlichen Voraussetzungen bietet.

    Diesen Kriterien entsprechen: Rothirsch, Damhirsch, Sikahirsch, Reh, Gämse, Mufflon, Wildschwein, Wildkaninchen, Rotfuchs, Graugans, Kanadagans, Stockente, Fasan und Wildtruthuhn. Für die wandernden Arten Höckerschwan, Blässgans, Saatgans, Löffelente, Reiherente, Tafelente, Krickente, Blässralle und Ringeltaube sind international abgestimmte Managementpläne eine unverzichtbare Voraussetzung für die jagdliche Nutzung. Alle anderen Arten gehören unter das Naturschutzrecht.

    Diejenigen Säugetier- und Vogelarten, die durch übergeordnetes EU-Recht geschützt sind oder die auf der europäischen bzw. deutschen Roten Liste der gefährdeten Arten stehen, haben nichts mehr im Jagdrecht zu suchen. Sie sollten ebenso aus dem Einflussbereich der Jagd herausgenommen werden wie Arten, die sich als Bioindikatoren im Rahmen der Umweltbeobachtung eignen. "Es ist nicht einzusehen, dass ein verendeter Seeadler oder Fischotter nicht wissenschaftlich untersucht werden kann, nur weil der örtliche Jagdpächter das alleinige Besitzrecht an einem solchen Kadaver geltend macht", sagte Prof. Vogtmann. "Bei diesen seltenen Tieren will der Naturschutz wissen, ob sie an Umweltgiften, Altersschwäche oder Schrotkugeln gestorben sind. Das ist wichtiger als eine Präparation zum ausgestopften Staubfänger fürs Jagdzimmer." Ebenso gehören die Tiere unter Naturschutz, die ohne jeden Nutzwert geschossen werden, zum Beispiel Mauswiesel und Türkentaube.

    Mit ihrer Entlassung aus dem Jagdrecht würden die Tiere auch ihren Anspruch auf Hege verlieren. Zur Hege der jagdbaren Arten ist jeder Jäger verpflichtet. In der Praxis zielen Hegemaßnahmen aber überwiegend auf diejenigen Arten, die man auch schießen darf. Bei vom Aussterben bedrohten Arten wie Großtrappe und Wildkatze werden schon lange Hilfsprogramme vom Naturschutz betrieben. Das Bundesamt für Naturschutz erwartet deshalb keine besonderen Nachteile für die Tiere, wenn sie dem Jagdrecht nicht mehr unterliegen.

    Nach Auffassung des Bundesamtes für Naturschutz ist die vorgeschlagene Verkürzung der Liste jagdbarer Arten eine überfällige Anpassung an internationale Standards und naturschutzfachliche Erkenntnisse. In der Praxis der Jagdausübung in den meisten Revieren würde sich dadurch kaum etwas ändern, denn die Jagdstrecke 1999/2000 setzte sich zu über 85 % aus den 23 Tierarten zusammen, mit deren jagdlicher Nutzung der Naturschutz einverstanden ist.

    Prof. Vogtmann: "Das Bundesamt für Naturschutz sieht durchaus auch weiterhin die Möglichkeit, dass Jäger und Jagdorganisationen den Naturschutz dabei unterstützen, dem Naturschutzrecht unterliegende Arten und Lebensräume in ihrem Zustand zu erhalten oder zu verbessern. Dazu kann auch gehören, dass in Ausnahmefällen dem Naturschutzrecht unterliegende Arten nach
    Vorgaben des Naturschutzes in ihrem Bestand reguliert werden."

    Weiterführende Informationen zum Thema sind erhältlich beim:
    Bundesamt für Naturschutz, Pressestelle, Konstantinstrasse 110, 53179 Bonn, Tel.: 0228-8491-280


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Tier / Land / Forst
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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