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Wissenschaft
Bessere Begutachtungsstandards bei postraumatischen Belastungsstörungen gefordert
Aktuelle DGPPN-Stellungnahme im Vorfeld der Jahrestagung 2009
Bessere Standards bei der Begutachtung von posttraumatischen Belastungsstörungen fordert die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) im Vorfeld ihrer großen Jahrestagung, die von Mittwoch, den 25. November, bis Samstag, den 28. November 2009, im Internationalen Congress Centrum in Berlin stattfindet. Dieser Kongress ist inzwischen mit fast 8.000 Teilnehmern die größte Fachtagung auf diesem Gebiet in Europa. Hintergrund der DGPPN-Forderung ist die nach Auffassung der Fachgesellschaft als problematisch einzuschätzende, inflationäre Ausweitung des Trauma-Begriffs, wie diese mancherorts in der klinischen Praxis zu beobachten sei. Gerade die inflationäre Verwendung der Begrifflichkeit PTBS könne zu einer unkritischen Diagnostik führen. Dies sei, so die DGPPN in ihrer aktuellen Stellungnahme, umso bedauerlicher, da die Diagnose PTBS im Kontext von psychiatrischen und psychologischen Begutachtungen eine zunehmende Bedeutung gewinne. Denn inzwischen ist die gutachterliche Auseinandersetzung mit PTBS beispielsweise in Entschädigungs- und Haftpflichtverfahren bei sozial-rechtlichen Begutachtungen, aber auch bei Begutachtungen in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren von großer Bedeutung. Nach Auffassung der DGPPN hat daher der Gutachter eine hohe Verantwortung sowohl gegenüber den Probanden als auch gegenüber den möglichen Kostenträgern.
Mit Nachdruck setzt sich die DGPPN als wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft für Qualitätskriterien bei den Begutachtungsstandards von posttraumatischen Belastungsstörungen ein. Es gebe, so die DGPPN inzwischen zunehmend kommerzielle Angebote von selbst ernannten Spezialgutachtern. Diese würden vorgeben, dass für eine Begutachtung solcher Störungen die Absolvierung eines Ausbildungscurriculums in Psychotraumatologie oder eine spezielle Ausbildung in Psychotraumatherapie erforderlich sei. Die DGPPN widerspricht solchen Behauptungen und Forderungen mit Nachdruck und weist daraufhin, dass der kompetenteste Ansprechpartner für Gutachten im Kontext psychotraumatischer Störungen der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sei. Bei besonders schwierigen und komplexen rechtlichen Fragestellungen könne durchaus eine zusätzliche Weiterbildung im Schwerpunkt "Forensische Psychiatrie" oder die Zertifizierungen in Forensischer Psychiatrie seitens der Fachgesellschaft hilfreich sein.
Weiterhin weist die DGPPN daraufhin, dass zu den besten Voraussetzungen für eine sachgerechte Beurteilung psychotraumatischer Störungen eine gründliche psychiatrisch-psychotherapeutische Ausbildung gehört. In dieser wird die Befähigung erworben, um einen umfassenden psychopathologischen Befund erstellen zu können. Gerade in der PTBS-Diagnose stellt die Erhebung dieses Befundes eine wichtige Grundlage dar. Selbstverständlich muss ein Gutachter den aktuellen wissenschaftlichen Diskussionsstand in der Psychotraumatologie kennen, damit er die Befunde auf dem aktuellen wissenschaftlichen Hintergrund einordnen kann. Dazu bedarf es aber laut DGPPN keiner speziellen psychotraumatologischen Weiterbildung.
Besonders wichtig ist nach Auffassung der Fachgesellschaft eine psychiatrisch-psychotherapeutische Ausbildung, um mit manchmal auftretenden Simulations- und Verschlimmerungstendenzen bei PTBS-Patienten umgehen zu können. Insbesondere bei der Begutachtung der PTBS werde von Seiten mancher Kostenträger und einiger als Parteigutachter auftretender Beratungsärzte die Simulationsproblematik zu stark in den Vordergrund gerückt. In deren Argumentation werde dann angeführt, dass es sich bei der PTBS nur um subjektive Angaben der Probanden handle, die von den Gutachtern zu objektivieren seien. Für die DGPPN gibt es keine Hinweise dafür, dass Simulation und Aggravationstendenzen bei der Begutachtung einer PTBS häufiger auftreten als bei anderen psychischen Störungen. Insofern haben für die DGPPN bei der PTBS-Begutachtung die gleichen Standards wie bei anderen psychischen Störungen zu gelten. Eine "Objektivierung" der Symptomatik durch den grundsätzlichen Einsatz von Simulationstests, wie diese oft gefordert würden, sei bei der PTBS-Begutachtung weder möglich noch sinnvoll.
Darüber hinaus betont die DGPPN in Ihrer aktuellen Stellungnahme die grundsätzlich unterschiedliche Methodik bei aussagepsychologischen Methoden und klinischer Diagnostik zu beachten. Gerade bei asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren besteht die Gefahr einer Vermischung von aussagepsychologischen und klinisch-diagnostischen Begutachtungsansätzen. Dies könne im Ergebnis zu unseriösen und spekulativen Resultaten führen. Daher sei ein solches Vorgehen in der Begutachtung ebenso abzulehnen wie die Forderung Spezialgutachtern für asyl- und ausländerrechtliche Fragestellungen.
Die Stellungnahme der DGPPN ist online abrufbar unter
http://www.dgppn.de/de_stellungnahmen-2009_207.html
Kontakt:
Professor Dr. Harald Dreßing
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit
Leiter des Bereichs Forensische Psychiatrie
J 5
68159 Mannheim
Tel.: 0049 621 17032941
harald.dressing@zi-mannheim.de
DGPPN Kongress 2009
Das Thema PTBS gehört ebenfalls zum Programm (s. Topic 5) des DGPPN-Kongresses.
Das Kongressproramm ist online abrufbar unter:
https://www1.dgppn-kongress.de/guest/sciprg.menu?language_id=52
Presse-Akkreditierung zum DGPPN-Kongress, online unter:
http://www.dgppn-berlin.de/index.php?option=com_performs&Itemid=57
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Philosophie / Ethik, Psychologie
überregional
Pressetermine, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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