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Europäische Aktiengesellschaft (SE) hat sich fünf Jahre nach Inkrafttreten der SE-Verordnung in Deutschland durchgesetzt
(Jena) Gut fünf Jahre nach Inkrafttreten der SE-Verordnung am 8.10.2004 hat sich die Rechtsform Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE) in der deutschen Unternehmenslandschaft als feste Größe etabliert, das ermittelte das Institut für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Nicht nur Branchenriesen wie BASF, Allianz, MAN oder Porsche, sondern auch zahlreiche mittelständische Unternehmen bedienen sich inzwischen dieser attraktiven europäischen Rechtsform. Das Jenaer Institut ermittelte zum Stichtag 31.10.2009 insgesamt 106 Europäische Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland. Deutsche "SE-Hauptstadt" ist München mit 21, gefolgt von Berlin mit 14 und Frankfurt/M. sowie Düsseldorf mit jeweils 6 Gesellschaften. Aber auch kleinere Ortschaften wie Gutach im Breisgau oder Mühlhausen im Täle haben "ihre" SE.
Einer der großen Vorteile der SE ist das Wahlrecht hinsichtlich der Leitungsverfassung: Anstelle des dualistischen Systems mit seiner klassischen funktionalen und personellen Zweiteilung zwischen Leitungs- und Aufsichtsorgan können SE sich auch für ein monistisches System mit einem einheitlichen Verwaltungsorgan nach angloamerikanischem Vorbild entscheiden. Nach der aktuellen Studie des Instituts für Rechtstatsachenforschung sind beide Varianten bei "deutschen" SE derzeit gleichermaßen beliebt. Größere SE entscheiden sich jedoch sehr häufig für das dualistische System, während kleinere und mittelgroße SE eher für das monistische System optieren.
Institutsdirektor Prof. Dr. Walter Bayer - der die Entwicklung der SE nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa schon von Anfang an verfolgt und neben zahlreichen wissenschaftlichen Beiträgen auch verschiedene empirische Studien zur SE veröffentlicht hat - meint dazu: "Die SE als genuin-europäische Rechtsform ist nicht ohne Grund auf breites Interesse gestoßen. Sie bietet nicht nur ein Wahlrecht zwischen monistischer und dualistischer Leitungsverfassung, sondern erleichtert auch grenzüberschreitende Umstrukturierungen und Sitzverlegungen ganz wesentlich. Weitere große Pluspunkte sind die Verhandelbarkeit der Arbeitnehmermitbestimmung sowie nicht zuletzt auch das Prestige einer ,internationalen Gesellschaft'."
Kontakt:
Prof. Dr. Walter Bayer
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Institut für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht
Carl-Zeiß-Str. 3
07743 Jena
Tel.: 03641 / 942140
Fax: 03641 / 942142
E-Mail: W.Bayer[at]recht.uni-jena.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Recht
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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