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08.12.2009 08:52

Wenn das gekaufte Gemälde eine Fälschung oder Beutekunst ist

Friederike Meyer zu Tittingdorf Presse- und Informationszentrum
Universität des Saarlandes

    Ob ein Kunstwerk eine Fälschung ist oder zuvor gestohlen wurde, ist für Kunsthändler und Museen oft schwer zu beurteilen. Auch die Beutekunst aus der NS-Zeit und illegal ausgegrabene Altertumsfunde sind für Kunstexperten heikle Themen. Sie stehen daher im Mittelpunkt einer Tagung über "Recht und Praxis des internationalen Kunsthandels" vom 16. bis 18. Dezember an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Dort werden unter anderem Kunstfahnder des Bundeskriminalamts, Museumsdirektoren und Experten für Kunstauktionen die vielfältigen Rechtsfragen des Kunsthandels diskutieren.

    Am 16. Dezember wird es auf der Saarbrücker Tagung um das Kunsthandels- und Auktionsrecht gehen. Der auf Kunst spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Nicolai Kemle aus Heidelberg wird erörtern, was Galeristen und Kunsthändler beim Verkauf von Kunstwerken beachten müssen. Weitere Vorträge behandeln die neuen Vorgaben des Kulturrückgabegesetzes sowie die Transportverträge für Museumsgut. Der zweite Teil der Tagung ist am 17. Dezember dem illegalen Kunsthandel gewidmet. Zwei Expertinnen des Bundeskriminalamtes werden dann aus der Fahndungspraxis berichten. Außerdem wird es um den Diebstahl von Sakralgegenständen gehen und der Frage, wie diese wieder zurückgefordert oder entschädigt werden können. Karl Sax Feddersen, Justiziar des Kunsthauses Lempertz in Köln und Berlin, stellt darüber hinaus die Rechtsfragen vor, die ein Auktionshaus bei der Versteigerung von Kunstwerken bearbeiten muss.

    Am 18. Dezember diskutieren die Kunstexperten und Juristen auf der Tagung in Saarbrücken das Museumsrecht. Dr. Ralph Melcher, Direktor des Saarlandmuseums und Vorsitzender der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, wird über mögliche Forderungen sprechen, die an die Stiftung gestellt werden, um NS-Raubkunst an die ehemaligen jüdischen Eigentümer oder deren Erben zurückzuführen. Susanne Rockweiler, stellvertretende Direktorin des Martin-Gropius Baus in Berlin, referiert über die Organisation von Großausstellungen. Dabei geht es wie auch in weiteren Vorträgen um die Versicherung kultureller Wertgegenstände und die Leihgaben an andere Museen. Auch die rechtlichen Fragen rund um eine Schenkung von Kunstwerken von Museen werden auf der Tagung diskutiert. Außerdem ist ein Vortrag der "Nofretete in Berlin" gewidmet und der damit verbundenen Frage, wie man heute mit Kunstwerken umgeht, die während der Kolonialzeit nach Europa geschmuggelt oder verlagert wurden.

    Die Tagung in Saarbrücken wurde von Michael Martinek, Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität des Saarlandes, und seinem wissenschaftlichen Assistenten Dr. Michael Anton organisiert. Michael Anton hat sich als Habilitand von Prof. Martinek auf Kunstrecht spezialisiert.

    Das Tagungsprogramm finden Sie als pdf im Anhang.

    Weitere Informationen unter: http://martinek.jura.uni-saarland.de/

    Fragen beantworten:

    Prof. Dr. Michael Martinek
    Tel. 0681 / 302-2122
    m.martinek@mx.uni-saarland.de

    Dr. Michael Anton
    Tel. 0160 / 3756786
    AntonMichael@t-online.de

    Hinweis für Hörfunk-Journalisten: Sie können Telefoninterviews in Studioqualität mit Wissenschaftlern der Universität des Saarlandes führen, über Rundfunk-ISDN-Codec. Technische Angaben: MPEG Layer 2, 48 KHz, 64 KBit/s, mono (CDQ-1000-Modus). Interviewwünsche bitte an die Pressestelle (0681/302-3610) richten.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Geschichte / Archäologie, Kunst / Design, Recht, Religion, Wirtschaft
    überregional
    Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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