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Wissenschaft
Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung fördert ab dem Sommersemester 2010 die Einrichtung des Wahlpflichtfaches Homöopathie an den medizinischen Fakultäten.
Die Approbationsordnung für Ärzte sieht in der heute gültigen Fassung vom 27. Juni 2002 vor, dass die Universitäten Homöopathie als Wahlpflichtfach für den ersten und zweiten Abschnitt (vgl. hierzu AO für Ärzte, Anlage 3) der ärztlichen Prüfung anbieten können. Die Stiftung wird ihr Förderprogramm im Bereich Studium und Lehre zum Sommersemester 2010 entsprechend erweitern: Medizinische Fakultäten können dann Fördermittel in Höhe von bis zu 750 Euro pro Semester pauschal beantragen, wenn Sie das Wahlfach anbieten wollen. Bewerbungsfrist ist der 15. Februar 2010.
Neben der Mittelvergabe sieht die Carstens-Stiftung ihre Aufgabe insbesondere darin, die Universitäten bei der Suche nach kompetenten Referenten zu unterstützen und ihnen geeignete Curricula zur Verfügung zu stellen. Die Einrichtung dieses Wahlpflichtfaches soll Medizinstudenten eine kritische, wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Homöopathie während des Studiums ermöglichen, um damit auch der steigenden Nachfrage auf Patientenseite begegnen zu können.
Die Förderung des medizinischen und wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein Schwerpunkt der Stiftungsarbeit. Bislang wurden an Universitäten bereits Studenteninitiativen (Arbeitskreise für Homöopathie) gefördert. Mit der Einrichtung von Wahlpflichtfächern verbindet sich die Hoffnung auf eine stärkere Integration und Institutionalisierung der Homöopathie in der universitären Lehre. Neben der Förderung der Lehre unterstützt die Stiftung Promotionsarbeiten und vergibt Stipendien.
Antragsformulare und weitere Informationen unter: http://www.carstens-stiftung.de/nachwuchs
http://www.carstens-stiftung.de/nachwuchs - Nachwuchsförderprogramm der Carstens-Stiftung
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Medizin
überregional
Studium und Lehre
Deutsch
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