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23.02.2010 16:13

Neuer Direktor in der MHH-Rechtsmedizin

Stefan Zorn Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Medizinische Hochschule Hannover

    Professor Dr. Michael Klintschar tritt Nachfolge von Professor Dr. Hans Dieter Tröger an / Forschungsschwerpunkte sind genetische und molekularbiologische Methoden

    "Gibt es Genvarianten, die das Risiko eines plötzlichen Kindstods erhöhen?" Dies ist eine der Forschungsfragen, denen sich Professor Dr. Michael Klintschar gemeinsam mit seinem Team widmet. Seit dem 1. Januar 2010 leitet der Mediziner das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Professor Klintschar tritt die Nachfolge von Professor Dr. Hans Dieter Tröger an.

    Der 44-Jährige Österreicher studierte Humanmedizin in Graz, wo er 1990 promovierte und sich 2000 habilitierte. Er ist Facharzt für Gerichtsmedizin und Allgemeinmedizin und arbeitete bisher am Institut für Rechtsmedizin der Universität Halle-Wittenberg und als Leiter der Rechtsmedizin an der Universität Göttingen.

    Professor Klintschar wird gerichtsmedizinischen Fragen stärker als bisher mit Hilfe genetischer und molekularbiologischer Methoden nachgehen. Beispielsweise werden zur Identifizierung von Menschen verstärkt DNA-Analysen verwendet. Den plötzlichen Kindstod will er mit Hilfe der Molekularpathologie erforschen. Besonders wichtig ist ihm dabei die Zusammenarbeit mit anderen MHH-Kliniken und -Instituten, beispielsweise mit den Instituten für Zell- und Molekularpathologie und für Humangenetik sowie der Klinik für Kardiologie und Angiologie. "Wir arbeiten an gleichen Themen, schauen aber aus anderen Blickwinkeln", sagt er.
    Er schreibt darüber hinaus die Kooperation mit der Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Göttingen groß und hofft, dass noch in diesem Jahr ein gemeinsames 'Niedersächsisches Rechtsmedizinisches Institut' zustande kommt.

    Im MHH-Institut sind mit seiner Außenstelle in Oldenburg derzeit 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, die 1.100 bis 1.200 Obduktionen pro Jahr durchführen. Darüber hinaus gehören zu ihren wichtigsten Dienstleistungen, die sie für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte in Zentral- und Westniedersachsen durchführen, vor allem rechtsmedizinische Untersuchungen, zum Beispiel Todeszeitabschätzungen. Das Team bezieht zudem Stellung zu unklaren Geschehensabläufen, etwa bei Unfällen, und untersucht Opfer und Tatverdächtige, zum Beispiel beim Thema Gewalt in der Familie. Sie beurteilen die Schwere von Verletzungen und führen mit Hilfe der DNA-Analyse Abstammungs-, Identitäts- und Spurenuntersuchungen durch. Auch Gifte, Medikamente und Drogen weisen sie nach - ebenso bestimmen sie das Alter von Wunden und den Zeitpunkt, wann Herzinfarkte eintraten. Besonderes Augenmerk wird in einem klinischen Netzwerk auf den Kinderschutz gelegt, also auf die Erkennung und Dokumentation von Misshandlungen und Missbräuchen von Kindern.

    An der Rechtsmedizin gefällt Professor Klintschar, dass sie einen großen Überblick über die Medizin verlangt. "Man muss von allem etwas verstehen und Überblickkompetenz haben", sagt er. Seiner Meinung nach sollte dies schon in der Ausbildung zum Tragen kommen: "Die Facharztausbildung zum
    Rechtsmediziner sollte Einblick in alle medizinischen Arbeitsgebiete bieten. Insbesondere die operativen Fächer werden dabei zunehmend wichtiger, da in diesem Bereich immer mehr Obduktionen verlangt werden, weil mehr Behandlungsfehlern nachgegangen wird."

    Die Lehre des Faches Rechtsmedizin im Humanmedizinstudium in der MHH findet Professor Klintschar exzellent. Deswegen ändert er das Grundkonzept nicht. "Ich möchte im Dialog mit den Studenten verbesserungswürdige 'Kleinigkeiten' herausfinden", sagt er. Beispielsweise möchte er das Skript zukünftig nicht nur online, sondern zudem in gedruckter Form anbieten können.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Professor Klintschar, Telefon: (0511) 532-4570, E-Mail: klintschar.michael@mh-hannover.de.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Medizin
    überregional
    Personalia
    Deutsch


     

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