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25.02.2010 14:18

Grundrechtsmonitoring - Chancen und Grenzen außergerichtlichen Menschenrechtsschutzes

Torsten Schaletzke Pressestelle
Universität Bielefeld

    Tagung am Zentrum für interdisziplinäre Forschung vom 1. bis 3. März

    Am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld findet vom 1. bis zum 3. März unter Leitung des Politikwissenschaftlers Heiner Bielefeld (Erlangen) und der Rechtswissenschaftler Constance Grewe (Straßburg) und Christoph Gusy (Bielefeld) eine Tagung zum Thema "Grundrechtsmonitoring - Chancen und Grenzen außergerichtlichen Menschenrechtsschutzes" statt.

    Grund- und Menschenrechtsschutz wird in Deutschland meistens als Schutz durch Gerichte verstanden. Dieses Verständnis verliert jedoch andere Verfahren aus dem Blick, die ergänzend neben den gerichtlichen Schutz treten können. Ein solches Verfahren ist das Grundrechtsmonitoring. Monitoring bezeichnet dabei ganz allgemein die systematische Erfassung von Informationen und die planmäßige Beobachtung von Vorgängen oder Prozessen mit dem Ziel einer nachhaltigen Qualitätssicherung bzw. -steigerung einschließlich der Entwicklung geeigneter Standards zur Erfassung und Bewertung jener Qualität. Grundrechtsmonitoring besteht aus einem rechtsverbindlich institutionalisierten und organisierten Verfahren zur Anregung und Beobachtung der Einhaltung von Grundrechten. Ein hoher Verbreitungsgrad dieses Verfahrens findet sich insbesondere bei internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und dem Europarat.
    Im Rahmen dieser Tagung soll aus der Sicht unterschiedlicher Disziplinen ermittelt werden, was die Erfolgskriterien dafür sind, dass Grundrechtsmonitoring funktioniert und beachtet wird. Dabei wird ein europäischer Vergleichsstaat herangezogen, um sich dort die entsprechenden Abläufe genauer anzuschauen. Anhand von einzelnen Beispielen soll erörtert werden, was die Ergebnisse des Grundrechtsmonitoring waren und was die Ursachen für den Erfolg oder den Misserfolg von solchen Verfahren sind. Die in diesem Kontext bestehenden Fragen sollen aus interdisziplinärer wissenschaftlicher und aus praktischer Sicht behandelt werden.
    Ganz wichtig ist hier die Zusammenführung von "Theoretikern" und "Praktikern", "Insidern" und "Outsidern", um Wissenslücken zu schließen und eine wissenschaftlich angeleitete Befragung und Bewertung praktischer Ergebnisse und Erfahrungen erst zu ermöglichen.

    Tagungszeiten:
    1. März, 14 Uhr bis 21 Uhr
    2. März, 9 Uhr bis 18.45 Uhr
    3. März, 9 Uhr bis 12 Uhr

    Weitere Informationen im Internet:
    http://www.uni-bielefeld.de/ZIF/AG/2010/03-01-Gusy.html

    Veranstaltungsleitung:
    Prof. Dr. Christoph Gusy, Universität Bielefeld
    E-Mail: christoph.gusy@uni-bielefeld.de

    Tagungsbüro des ZiF:
    Trixi Valentin, Universität Bielefeld
    Zentrum für interdisziplinäre Forschung
    Tel. +49 (0)521 106 2769
    E-Mail: Trixi.Valentin@uni-bielefeld.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Geschichte / Archäologie, Gesellschaft, Politik, Recht
    überregional
    Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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