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22.04.2010 12:38

RUB-Publikation: Die 10 Gebote des Verwaltungssponsorings

Dr. Josef König Pressestelle
Ruhr-Universität Bochum

    Darf der Staat sich selbst zum "Werbeträger" machen? Vier Jahre lang loteten Bochumer Juristen um Prof. Dr. Martin Burgi die Möglichkeiten und Grenzen des Verwaltungssponsorings systematisch und empirisch aus. Das Ergebnis des Projekts, das die Deutsche Forschungsgemeinschaft finanziert hat, sind die "10 Gebote des Verwaltungssponsorings". Erstmals haben die RUB-Juristen die weit verstreuten und schwer auffindbaren Regelungen in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften im Bund wie in den Ländern zusammengetragen und analysiert.

    Bochum, 22.4.2010
    Nr. 114

    Die 10 Gebote des Verwaltungssponsorings
    Rechtlicher Rahmen und konkrete Vorschläge
    RUB-Publikation: Sponsoring der öffentlichen Hand

    Darf der Staat sich selbst zum "Werbeträger" machen? Vier Jahre lang loteten Bochumer Juristen um Prof. Dr. Martin Burgi die Möglichkeiten und Grenzen des Verwaltungssponsorings systematisch und empirisch aus. Das Ergebnis des Projekts, das die Deutsche Forschungsgemeinschaft finanziert hat, sind die "10 Gebote des Verwaltungssponsorings". Erstmals haben die RUB-Juristen die weit verstreuten und schwer auffindbaren Regelungen in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften im Bund wie in den Ländern zusammengetragen und analysiert. Das Buch "Sponsoring der öffentlichen Hand" ist im Nomos-Verlag erschienen und dient insbesondere Verwaltungen als Leitfaden für den Umgang mit Sponsoren.

    Was geht - und was nicht

    Von der eindeutigen Begriffsbestimmung, was Sponsoring und ein Sponsor ist, über Zweck, Form und Grenzen des Sponsorings bis hin zur Berichtspflicht decken die "10 Gebote" das gesamte Thema ab und machen konkrete, umsetzbare Vorschläge. Entscheidende Punkte sind zum einen die Transparenz der Vereinbarungen (Mittelzuweisung und -verwendung), zum anderen die geförderte "Sache" selbst: Damit der Staat in seinem Handeln unparteilich bleibt, dürften keine Sponsoringvereinbarungen getroffen werden im Hinblick auf Verwaltungsaufgaben, die durch den Vollzug von Gesetzen geprägt sind, heißt es. Gesponsert werden dürfen "faktisch geprägte Dienstleistungen" - zum Beispiel die Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen oder Aufgaben der Repräsentation und Aufklärung.

    Breit angelegte Untersuchung

    Gesponserte Schul-PCs, von Dritten finanzierte Aufklärungskampagnen oder neu eingekleidete Polizeiapparate: Unerforschtes Terrain haben die Wissenschaftler der RUB-Forschungsstelle für Verwaltungsrechtsmodernisierung und Vergaberecht (FVV) im Jahr 2005 betreten - und für ihr umfangreiches Forschungsprojekt eine der begehrten Förderungen in den Rechtswissenschaften in Deutschland erhalten. In ihre breit angelegte empirische Untersuchung bezogen sie über 1.000 Verwaltungseinheiten und Unternehmen bundesweit ein. Erfasst haben die Forscher, ob gesponsert wird und wie, das Verfahren und die Organisation des Sponsorings sowie haushalts- und vergaberechtliche Aspekte. Auch das Steuer- und Strafrecht wurde dabei berücksichtigt.

    Bausteine für ein mögliches Gesetz

    Das Ergebnis ist weit mehr als der erste vollständige Überblick zum Thema: "Wir legen ein Gesamtkonzept für den Umgang des modernen Staates mit Verwaltungssponsoring vor - und damit Bausteine für ein mögliches Verwaltungssponsoring-Gesetz", sagt Prof. Martin Burgi, Leiter der FVV an der RUB. Bisher gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung des Sponsorings, die Rechtsordnung behandelt lediglich Einzelfragen. Die Bochumer Forschungsergebnisse könnten den Weg zu einem neuen Gesetz ebnen, das für Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen bindende Wirkung hätte.

    Gegen den "Anfangsverdacht"

    Innerhalb klar abgesteckter Regeln - der "10 Gebote" - plädieren die Forscher für einen vorurteilsfreien und aufgeschlossenen Umgang mit dem Thema Sponsoring. "Mit unserem Konzept wollen wir auch dem weit verbreiteten und im Ansatz auch nicht unberechtigten Anfangsverdacht entgegenwirken, unter dem der Staat steht", so Prof. Burgi. Die Untersuchung konzentriert sich bewusst auf "Verwaltung", die unter dem Begriff "öffentliche Hand" gegenüber Regierung, Hochschulen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den weitaus größten Bereich ausmacht.

    Titelaufnahme

    Martin Burgi (Hg.): Sponsoring der öffentlichen Hand. Rechtsrahmen, Empirie, Regelungsvorschläge. Nomos-Verlag, 356 S., 74 Euro, ISBN: 978-3-8329-4254-0

    Weitere Informationen

    Prof. Dr. Martin Burgi, Forschungsstelle für Verwaltungsrechtsmodernisierung und Vergaberecht (FVV), Juristische Fakultät der RUB, Tel. 0234/32-28275, E-Mail: martin.burgi@jura.rub.de

    Redaktion: Jens Wylkop


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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