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05.05.2010 19:16

Insolvenzordnung für Staaten der EU: Je früher, desto besser!

Sabine Laartz Pressestelle
Hochschule Pforzheim

    Das Hilfspaket für Griechenland mit über 120 Milliarden Euro für drei Jahre ist geschnürt. Die Zustimmung der politischen Parteien in Deutschland ist nur noch Formsache. Der Staatsbankrott Griechenlands, der zum 19. Mai 2010 eingetre-ten wäre, scheint fürs erste abgewendet. Die Pforzheimer Ökonomen Hanno Beck und Dirk Wentzel warnen in einem Beitrag für die Zeitschrift Wirtschafts-dienst allerdings vor einer Fehleinschätzung. Sie fordern eine Insolvenzordnung für Staaten, die klare Kriterien definiert, wann ein Staat insolvent wird und wel-che weiteren Verfahren dann in Gang zu setzen sind.

    Bei den jetzt beschlossenen Hilfsmaßnahmen wird häufig übersehen, dass auch die neu beschlossenen Sparpakete in Griechenland, die Voraussetzung waren für die Zustimmung der EU-Finanzminister, nicht zu einem ausgeglichenen Haushalt führen werden. Lediglich die Rückführung der Neu-Verschuldung auf unter drei Prozent des BIP bis 2014 ist vorgesehen, also auf das Konvergenzkri-terium von Maastricht. Das bedeutet, dass der Schuldenberg Griechenlands von über 300 Miliarden Euro in den nächsten Jahren weiter wachsen wird. Auch die neuen Schulden des Rettungspakets sind jährlich mit 5 Prozent zu verzinsen. Allein schon die Bedienung der Schulden wird den griechischen Haushalt dra-matisch belasten: Von einer Schuldentilgung kann keine Rede sein.
    Mit dem gegenwärtigen Rettungspaket für Griechenland hat die EU kein einzi-ges strukturelles Problem gelöst und vermutlich noch nebenbei massiv gegen den Art. 125 AEUV verstoßen, der ausdrücklich eine Schuldenüberwälzung von unsoliden auf solide Staaten verbietet. Bestenfalls hat sich die EU drei Jahre Zeit gekauft, um eines der grundlegenden Probleme moderner Wohlfahrtsstaa-ten zu lösen, nämlich die ausufernde Staatsverschuldung, die früher oder später zur Insolvenz mehrerer Staaten führen wird.
    Die beiden Pforzheimer Professoren Beck und Wentzel fordern, dass eine In-solvenzordnung auch in den europäischen Verträgen verankert wird und dass die Akzeptanz dieser Regeln Voraussetzung sein muss, um EU-Hilfsgelder zu erhalten und an Förderprogrammen teilzunehmen.
    Beide fordern zudem klare Regeln für den Umgang mit Altschulden. Private Gläubiger, Banken und Staaten müssen gemeinsam an den Kosten des Kon-kurses beteiligt werden. Im Gegensatz zur ersten Finanzkrise 2008, die größ-tenteils durch das Fehlverhalten privater Banken verursacht wurde, ist die zwei-te Finanzkrise eine Krise des modernen Staates und seiner Unfähigkeit, den Ansprüchen der Interessengruppen entgegenzutreten. Eine wirksame Schul-denbremse muss deshalb in die nationalen Verfassungen der EU-Länder sowie in die europäischen Verträge ergänzt werden.
    Ohne die Ergänzung des Ordnungsrahmens und ohne eine glaubwürdige und klare Insolvenzordnung wird die Stabilität der Eurozone nicht erhalten werden. Die stillschweigende Umwandlung der Eurozone in eine Transferunion, in der die wohlhabenderen Staaten für die Fehler der ärmeren zahlen, gefährdet die Existenz der EU.


    Bilder

    Professor Dr. Hanno Beck
    Professor Dr. Hanno Beck
    Hochschule Pforzheim
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    Professor Dr. Dirk Wentzel
    Professor Dr. Dirk Wentzel
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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