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10.06.2010 15:47

Frankfurt School legt Studie zum Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vor

Angelika Werner Unternehmenskommunikation
Frankfurt School of Finance & Management

    Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wurde in Deutschland 2005 ein neuartiges Instrument für die Abwicklung kapitalmarktrechtlicher Massenverfahren (Beispiel: Telekom-Prozess) geschaffen. Das Gesetz läuft am 31. Oktober 2010 aus, so dass der Bundestag in den nächsten Monaten über eine Verlängerung und Reform des KapMuG entscheiden muss. Dazu legt die Frankfurt School eine Studie vor, in der das Gesetz in rechtlicher, rechtstatsächlicher und ökonomischer Hinsicht evaluiert wird. Die Autoren sind Axel Halfmeier, Peter Rott und Eberhard Feess. Die Studie wurde ursprünglich im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellt und ist soeben unter dem Titel „Kollektiver Rechtsschutz im Kapitalmarktrecht“ im Frankfurt School Verlag erschienen (ISBN 978-3-940913-15-9).

    Die Autoren untersuchen die einzelnen Verfahrensschritte des KapMuG und die damit verbundenen ökonomischen Anreizstrukturen. Vorzüge und Defizite des Gesetzes werden analysiert und bilden die Grundlage für detailliert ausgearbeitete Reformvorschläge.

    Wichtigste Ergebnisse
    Die rechtliche Analyse, die bisherige Rechtsprechung und vorliegende rechtswissenschaftliche Stellungnahmen zeigen, dass das KapMuG ein neuartiges, aber insgesamt funktionsfähiges Modell der kollektiven Rechtsdurchsetzung im Kapitalmarktrecht ist. Die Autoren stellen fest, dass das KapMuG weder zu unlösbaren rechtlichen Problemen noch zu einer nennenswerten Mehrbelastung der Justiz geführt hat. Sie bewerten das Gesetz als Erfolg und empfehlen eine Verlängerung sowie die Ausweitung seines Anwendungsbereichs auf weitere zivilrechtliche Ansprüche. Außerdem weisen sie darauf hin, Reformen des Gesetzes, die aktuell diskutiert werden, bei einer Neufassung zu berücksichtigen, weil das KapMuG sein Ziel der stärkeren Rechtsdurchsetzung im Kapitalmarktrecht noch nicht ausreichend erreicht hat. Insbesondere sollte der Zugang zum Verfahren im Interesse effektiver Rechtsdurchsetzung erleichtert werden. Dazu wird eine einfachere Beteiligungsform am Verfahren vorgeschlagen, die keine förmliche Klageerhebung voraussetzt und damit die Prozessrisiken für geschädigte Anleger senken könnte.

    Die rechtstatsächliche und ökonomische Analyse der Anreizstrukturen zeigt aber auch, dass die defizitäre Rechtsdurchsetzung im Kapitalmarktrecht nicht allein mit verfahrensrechtlichen Mitteln behoben werden kann, sondern dass diesbezüglich vor allem die Beweislastverteilung bei den im Anwendungsbereich des KapMuG stehenden Anspruchsgrundlagen problematisch ist.

    Eine verfahrensrechtliche Anomalie des KapMuG im internationalen Vergleich besteht ausserdem in seinem Zwangscharakter und den damit verbundenen weitreichenden Beteiligungsrechten. Hier sollte ein Austrittsrecht eingeführt werden, auch um den Klägern andere verfahrensrechtliche Optionen nicht zu versperren.

    Als weiteres Defizit des KapMuG wird festgestellt, dass derzeit eine gütliche Streitbeilegung in einem Musterverfahren faktisch kaum möglich ist. Daher wird in Anlehnung an das niederländische Modell die Möglichkeit eines gerichtlich genehmigten Vergleichsschlusses vorgeschlagen. Auch dabei ist kein Zwangscharakter, sondern ein Austrittsrecht vorgesehen.

    Im Übrigen erörtern die Autoren zahlreiche Detailverbesserungen des KapMuG und seine Integration in die Zivilprozessordnung.

    Über die Autoren
    Axel Halfmeier ist Professor für deutsches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht an der Frankfurt School of Finance & Management. Er befasst sich insbesondere mit Fragen der privatrechtlichen Rechtsdurchsetzung im deutschen und transnationalen Kontext. Peter Rott ist Associate Professor für Europäisches Privatrecht an der Universität Kopenhagen. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt im europäischen Verbraucherrecht. Eberhard Feess ist Professor für Managerial Economics an der Frankfurt School of Finance & Management. Seine aktuellen Forschungsinteressen liegen im Bereich der ökonomischen Analyse des Rechts sowie in der Sport- und Gesundheitsökonomie.

    Über die Frankfurt School of Finance & Management
    Hervorgegangen aus Bankakademie und HfB bietet die Frankfurt School of Finance & Management umfassende Bildungs- und Beratungsleistungen zu Finanz- und Managementthemen an. Dazu gehören: Weiterbildungs- und Hochschulstudiengänge, offene Seminare und Trainings sowie maßgeschneiderte Bildungs- und Beratungsangebote für Unternehmen. In ihrer Forschung adressieren die Wissenschaftler der FS aktuelle Finanz- und Managementfragestellungen. Darüber hinaus managen Experten der Frankfurt School Beratungs- und Trainingsprojekte zu Finanzfragestellungen in Schwellen- und Entwicklungsländern, insbesondere zu Mikrofinanzthemen. Die Frankfurt School finanziert sich über Studiengebühren, Beratungshonorare sowie Stiftungsmittel. Informationen im Internet unter www.frankfurt-school.de


    Weitere Informationen:

    http://www.frankfurt-school-verlag.de/


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Recht, Wirtschaft
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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