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16.06.2010 15:54

BAuA-Informationsdienst „Gefährliche Produkte 2010“: Spielzeug aus Kunststoff fällt negativ auf

Jörg Feldmann Pressestelle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    China ist erneut Spitzenreiter in der „Hitliste“ gefährlicher Produkte. Das ergab die statistische Auswertung des Schnellwarnsystems RAPEX, die jährlich von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als zentrale Meldestelle in Deutschland herausgegeben wird. 41,4 Prozent aller vom europäischen Schnellwarnsystem erfassten mangelhaften Produkte stammten aus der Volksrepublik. Insgesamt speiste die BAuA 232 Meldungen ins europäische System. Über statische Auswertungen der Meldungen hinaus beleuchtet der gerade erschienene Informationsdienst „Gefährliche Produkte 2010“ das Unfallgeschehen mit Geräten und Maschinen.

    Bei den RAPEX-Meldungen verstieß mehr als ein Drittel der gemeldeten Produkte gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Die größte Produktgruppe bildeten dabei die Spielzeuge. Vor allem Kunststoffspielzeuge fielen negativ auf. Die zweitgrößte Produktgruppe mit Verstößen gegen das LFGB stellten Bekleidung und Bedarfsgegenstände für Heim und Freizeit. Gemeldet wurden zum Beispiel Schmuck und Kosmetik, aber auch Deko-Eier, Teelichte, Deko-Steine und Zuglufttiere.

    Der zweithäufigste Grund für Meldungen waren Verstöße gegen die dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) unterliegende Spielzeugverordnung, die die europäische Spielzeugrichtlinie in deutsches Recht umsetzt. 18,5 Prozent der gefährlichen Produkte verstießen gegen diese Rechtsvorschrift. Bei den auch hierunter gemeldeten Spielzeugen konnten Kinder zum Beispiel leicht Kleinteile verschlucken oder die Produkte wiesen unzulässige chemische Inhaltsstoffe auf. Lacke waren oft mit zu hohen Blei- und Chromwerten belastet. Auch bei Schreib- und Bastelbedarf wurden oft Kunststoffhüllen mitgeliefert, die für Kinder Verschluckungsgefahr bargen. Mit rund 17 Prozent den dritthäufigsten Grund für Meldungen bildeten Verstöße gegen die allgemeinen Regeln zur Produktsicherheit, die vom GPSG, beziehungsweise von der europäischen Produktsicherheitsrichtlinie geregelt werden. Auch hier wiesen vor allem Produkte für Kinder Mängel auf: Beispielsweise sonderten einige Kinderjacken lange Wollfasern ab, durch die Erstickungsgefahr entstand.

    Der detaillierte Informationsdienst kann über das Informationszentrum der BAuA bezogen werden.
    Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund,
    Servicetelefon 0231 9071-20 71, Service-Fax 0231 9071-207 0,
    E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.
    Darüber hinaus steht der Bericht im neuen Produktsicherheitsportal der BAuA auch online im PDF-Format zur Verfügung: http://www.produktsicherheitsportal.de.

    Forschung für Arbeit und Gesundheit
    Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.


    Weitere Informationen:

    http://www.baua.de/cln_094/de/Publikationen/Fachbeitraege/GPSG-2010.html Direkter Link zum Informationsdienst "Gefährliche Propdukte 2010"


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Psychologie, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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