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21.06.2010 12:51

Kommentiertes Grundgesetz für Fußballdeutschland veröffentlicht

Gerhild Sieber Pressestelle der Universität des Saarlandes
Universität des Saarlandes

    „Der Ball ist rund und muss rollen. Der nächste Gegner ist immer der schwerste. Jedes Spiel muss erst gespielt werden.“ – So lautet Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 des „Grundgesetzes für Fußballdeutschland“. Dieses Gesetz wurde jetzt mit ausführlichen Kommentierungen vom Juristischen Internetprojekt Saarbrücken (JIPS) veröffentlicht.

    Das „Grundgesetz für Fußballdeutschland“ entstand im Jahr 2004, verfasst vom damaligen Bundesverfassungsrichter und Fußball-Fan Udo Steiner. Der Jura-Professor erkannte vor der seinerzeit anstehenden Europameisterschaft, dass es dem „deutschen Fußballvolk“ an einer Verfassung mangelte. Aus Anlass der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 wird das Fußball-Grundgesetz (FuGG) einschließlich seiner Kommentierungen nun vom Juristischen Internetprojekt Saarbrücken veröffentlicht. Der Kommentar wurde von (ehemaligen) Mitarbeitern von Professor Udo Steiner erarbeitet; zu den Kommentatoren gehört auch Professor Christoph Gröpl, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität des Saarlandes.

    Das Fußball-Grundgesetz enthält unter anderem „Fußballgrundrechte“ wie die Unverletzlichkeit des Torwarts im Torraum (Artikel 2 Absatz 1 Satz 3) und das Asylrecht fanverfolgter Spieler und Schiedsrichter in fußballfreien Zonen oder fußballsicheren Drittländern (Artikel 16a). Beachtung finden aber auch die Rechtsverhältnisse des „deutschen Fußballvolkes“ zu befreundeten Fußballvölkern und zu „Fußballfeindländern“ (Artikel 25 FuGG).

    Das Fußball-Grundgesetz ist Pflichtlektüre für alle diejenigen, die den Weg der Nationalmannschaft in Südafrika begleiten – und dabei gegebenenfalls als „Nachbetrachtungsfachleute“ auftreten wollen (siehe Artikel 5 Absatz 2 FuGG).

    Link zum kommentierten Grundgesetz für Fußballdeutschland:
    http://www.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=568

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
    Professor Dr. Christoph Gröpl
    Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht
    Tel. (0681) 302-3200
    E-Mail: groepl@mx.uni-saarland.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Recht, Sportwissenschaft
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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