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07.10.2010 14:49

Patientenautonomie – Was sich daraus alles ergibt, wenn man sie ernst nimmt

Petra von der Lage Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.

    „Es ist wichtig, dass wir die Entscheidungsfreiheit der Patientinnen noch stärker berücksichtigen und respektieren“, sagte Professor Peter Husslein, Vorstand der Universitätsklinik für Frauenheilkunde Wien, auf dem 58. Kongress der DGGG (5. bis 8. Oktober, München). In diesem Zusammenhang sprach er über mögliche Veränderungen im Berufsalltag von Gynäkologinnen und Gynäkologen, die sich daraus ergeben würden.

    „Ich lehne diese Chemotherapie ab, auch wenn sie mir helfen könnte.“
    „Ich möchte mein Kind per Kaiserschnitt zur Welt bringen.“
    „Ich möchte keine Pränataldiagnostik, trotz des Risikos für mein Baby.“

    Für Gynäkologinnen und Gynäkologen ist es mitunter schwierig, solche Wünsche ihrer Patientinnen zu akzeptieren und von einer Behandlung abzusehen, wenn sie selbst davon überzeugt sind, dass die Frauen von einer bestimmten Therapie oder diagnostischen Option profitieren würden. „Früher haben Ärztinnen und Ärzte festgelegt, welche Behandlung für Patientinnen gut ist“, so Professor Husslein. „Mit dem unausgesprochenen Nebensatz, dass nur sie wissen, was für ihre Patientin-nen das Richtige ist. Heute stehen wir anderen Patientinnen gegenüber als noch vor vierzig Jahren. Sie sind wesentlich informierter, aufgeklärter und selbstsicherer. Damit umzugehen, ist für uns Gynäkologen eine interessante Herausforderung.“ Nicht selten kommen sie mit klaren Wünschen und Vorstellungen in die Sprech-stunde. Husslein: „Natürlich heißt das nicht, dass wir die Wünsche unserer Patientinnen als Dienstleister erfüllen müssen. Vielmehr müssen wir uns mit ihnen in einen Diskurs begeben, in dem wir die medizinische Kompetenz einbringen, aber akzeptieren, dass die Frauen auch eine Kompetenz haben, nämlich die über ihre Lebensführung.“ Dieser anspruchsvolle Umgang mit Patientinnen erfordert eine Änderung der Haltung von Ärztinnen und Ärzten, vor allem aber mehr Zeit für das ärztliche Gespräch.

    Patienten haben ein Recht auf Selbstbestimmung
    „Patientinnen haben das Recht, sich ihre Risiken nach entsprechender Information selbst auszusuchen! Nach ausführlicher Aufklärung können sie selbst entscheiden, ob sie beispielsweise die möglichen Risiken einer Kaiserschnitt-Entbindung oder eher die einer Spontangeburt tragen möchten“, so der Gynäkologe. In einem anderen Fall sei es selbstverständlich das Recht einer an Krebs erkrankten Patientin, eine Chemotherapie nicht durchführen zu lassen, wenn die Datenlage dafür spricht, dass diese nur wenige Prozent Überlebenswahrscheinlichkeit bringt. Dasselbe Recht habe die Patientin laut Husslein aber auch dann, wenn die Chemotherapie tatsächlich ihre Überlebenschancen deutlich erhöhen würde. „Denn“, so Husslein, „Patientinnen haben auch das Recht auf Irrtum.“

    Shared decision making
    Idealerweise werden abschließende Entscheidungen gemeinsam von der Patientin und dem Arzt oder der Ärztin getroffen. „Wir müssen die Risikokonstellation, beispielsweise in der Pränataldiagnostik, erklären, die alternativen Vorgangsweisen mit ihren Vor- und Nachteilen besprechen und dann gemeinsam mit der Patientin entscheiden, was zu tun ist.“


    Weitere Informationen:

    http://www.dggg-kongress.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Medizin
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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