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Fördergeber schieben sich <Schwarzen Peter> gegenseitig zu
(HU) Wohnungsbaugesellschaften (WBGs) sind heute meistenteils privatisierte Unternehmen befinden sich aber verwaltungstechnisch gesehen, nach wie vor in kommunaler Hand. Das bedeutet für WBGs in Sachen Solarförderung derzeit, dass Sie weder vom Land noch vom Bund die Ihnen zustehenden Fördergelder für den Bau einer Solaranlage erhalten.
Beide Förderstellen weisen die Anträge der WBGs ab und verweisen auf die jeweils andere Behörde. Aufgrund dieser beidseitigen Nichtzuständikeitserklärungen beider, fallen WBGs wie Gewobau derzeit einfach durch das Förderraster.
Diese Diskriminierung führt dazu, dass viele der für große Solarwärmeanlagen prädestinierten Gebäude nicht mit dieser umweltfreundlichen Technik ausgerüstet werden. Hier ist der Gesetzgeber in Folge das Bundeswirtschaftsministerium gefordert, Klarheit in den Richtlinien zu schaffen. Ebenso wäre es allerdings auch möglich, dass von Seiten der Länder Fördergelder an die kommunalen Unternehmen fließen. Das derzeit bestehende rechtliche Vakuum kann jedoch nur durch eine eindeutige Zuordnung der Förderkompetenz der einen oder anderen Förderstelle aufgehoben werden.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Bauwesen / Architektur, Biologie, Elektrotechnik, Energie, Meer / Klima, Umwelt / Ökologie
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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