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Institut für Notarrecht an der Universität Jena veranstaltet Kolloquium am 28. Januar
Das 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, kurz: MoMiG, beinhaltet einige tiefgreifende Neuerungen. Es handelt sich um die größte GmbH-Reform seit 1980. Entsprechend stehen diese Neuerungen im Fokus des vom Institut für Notarrecht an der Friedrich-Schiller-Universität organisierten Kolloquiums „Aktuelle Rechtsfragen der Gesellschafterliste“. Es findet am 28. Januar 2011 auf den Dornburger Schlössern statt. Zur neuen Rechtslage referieren erfahrene Rechtsanwälte und Notare. An die thematischen Vorträge schließt der traditionelle Neujahrsempfang des Instituts für Notarrecht an.
Zu der Veranstaltung erwartet Direktor Prof. Dr. Walter Bayer Teilnehmer aus ganz Deutschland, vorwiegend allerdings aus Thüringen. Zielgruppe des Kolloquiums sind Notare, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Studierende, aber auch Geschäftsleute. Das Programm ist zu finden unter: http://www.rewi.uni-jena.de/Aktuelles_p_404-path-99388.html.
Zugunsten von Rechtssicherheit und Transparenz führt die Gesellschafterliste auf, wer Gesellschafter einer GmbH ist. Die Crux: Die Personen können sich im Laufe der Zeit ändern. „Durch das MoMiG“, sagt Annett Meier-Wehrsdorfer, die wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts für Notarrecht, „wurde die Bedeutung der Gesellschafterliste erheblich aufgewertet.“ Sie stelle künftig die alleinige Legitimationsbasis für die Ausübung von Gesellschafterrechten dar. Das heißt: Nur derjenige, der auf der Liste steht, gilt als Gesellschafter und kann die Gesellschafterrechte wahrnehmen.
Eine wesentliche Neuerung, die sich aus dem neuen Gesetz ergibt, ist die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs von Geschäftsanteilen. Grundlage des künftigen Gutglaubenstatbestandes nämlich ist die beim Handelsregister einzureichende Gesellschafterliste. „Diese große Neuerung hängt wiederum mit dem Bestreben zusammen, mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen“, sagt Annett Meier-Wehrsdorfer.
Gemäß dieser Zielsetzung wird der Notar heute stärker in die Aktualisierung der Gesellschafterliste einbezogen. Bei Veränderungen des Gesellschafterbestandes, an denen der Notar mitgewirkt hat, obliegt allein ihm die Pflicht zur Einreichung der Gesellschafterliste beim Handelsregister. Früher war dies Aufgabe des Geschäftsführers.
Ungeachtet der vorteilhaften Neuerungen ergeben sich für die Praxis zahlreiche Probleme. Sowohl der aktuellen Rechtslage als auch diesen Problemen soll sich das Kolloquium widmen. „Es gibt in der Tat viele Streitfragen und Unsicherheiten“, erklärt die wissenschaftliche Mitarbeiterin des Notarinstituts. Sinn der Tagung sei es daher, dem Rechtsanwender in seiner täglichen Praxis zu helfen.
Kontakt:
Annett Meier-Wehrsdorfer
Institut für Notarrecht an der Universität Jena
Carl-Zeiß-Straße 3, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 942510
E-Mail: notarinstitut[at]uni-jena.de
http://www.rewi.uni-jena.de/Aktuelles_p_404-path-99388.html - das Programm der Tagung.
Prof. Dr. Walter Bayer leitet das Institut für Notarrecht an der Universität Jena.
Foto: Archiv
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