idw - Informationsdienst
Wissenschaft
PM 38/2001
BLK einig über Förderung von Juniorprofessuren
Die BLK hat heute die "Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Förderung der Forschung im Rahmen von Juniorprofessuren nach Art. 91 b des Grundgesetzes" beschlossen.
Zweck des Förderprogramms für herausragend qualifizierte Nachwuchswissen-schaftler/innen und Leiter/innen von Forschernachwuchsgruppen ist es, in den Jahren 2002 bis 2006 Länder und Hochschulen mit insgesamt bis zu 180 Mio. EURO bei der Einrichtung von Juniorprofessuren zu unterstützen und dadurch eine zügige Umsetzung der Hochschuldienstrechtsreform auch in diesem Bereich sicherzustellen.
Es ist beabsichtigt, insgesamt bis zu 3.000 Juniorprofessuren durch die Zahlung einer Pauschale von jeweils 60.000 EURO zur Sachmittelausstattung für Forschungszwecke zu fördern.
Bund und Länder streben im Programm bis 2005 eine 40%ige Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen des wissenschaftlichen Qualifikationsprozesses an. Bund und Länder fordern deshalb die Hochschulen auf, Juniorprofessuren - unter Beachtung des Vorranges von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - mit qualifizierten Wissenschaftlerinnen zu besetzen.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Pädagogik / Bildung, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Wissenschaftliche Publikationen, Wissenschaftspolitik
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).